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Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Biotechnologie

Veröffentlichungsdatum:30.07.2014 Inkrafttreten01.09.2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2012 bis 28.02.2015Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2014, S. 689

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juris-Abkürzung: BioTechnoBRHMAfPO BR 2013
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BioTechnoBRHMAfPO BR 2013
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Biotechnologie
Vom 25. Juni 2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2012 bis 28.02.2015

aufgeh. durch § 6 Abs. 1 der Verordnung vom 21. April 2015 (Brem.ABl. S. 682)

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 27. Februar 2014 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Biotechnologie in der nachstehenden Fassung genehmigt.
Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010 S. 37) (AT-MPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Sie beinhaltet eine Praxisphase, die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Für den erfolgreichen Abschluss des Studiums sind 120 Leistungspunkte zu erbringen.

(3) Der Studiengang gliedert sich in einen Pflicht- und in einen Wahlbereich. Von den acht im Wahlbereich angebotenen Modulen sind vier Module im Umfang von insgesamt 20 Leistungspunkten zu wählen.

(4) Als Wahlpflichtmodule aus dem Angebot der Hochschule können im Umfang von 5 Leistungspunkten Module von Masterstudiengängen des Fachbereichs 1 der Hochschule Bremerhaven gewählt werden.

§ 2
Praxisphase

Das Studium enthält eine Praxisphase, die in der Regel im 3. Semester absolviert wird. Die Praxisphase dauert mindestens 8 und höchstens 10 Wochen. Nach Abschluss der Praxisphase ist ein Bericht abzufassen.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Anzahl, Art und Umfang der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterarbeit und dem Kolloquium, in dem die Masterarbeit zu verteidigen ist.

(2) Zur Masterarbeit kann nur zugelassen werden, wer mindestens 80 Leistungspunkte erreicht hat.

(3) Die Dauer der Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 20 Wochen.

(4) Die Masterarbeit ist schriftlich in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 26,4 % aus der Note der Masterarbeit, zu 6,6% aus der Note de Kolloquiums und zu 67 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science“.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2012 in Kraft.

(2) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Masterprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab.

Bremerhaven, den 27. Februar 2014
Der Rektor der Hochschule Bremerhaven
Anlage 1 Prüfungs- und Studienleistungen

Anlage 1

Studien- und Prüfungsleistungen Biotechnologie

Prüf. Nr.SemModul-
bez.
Modul /Lehrveranstaltungen SWSSLPLGFCP
11100  BT-ESAElementspeziesanalytik    K15
11110 1   Vorlesung 2       
11120 1   Labor 2 M,V     
11200  CH-OCAOrganochemische Analyse    K15
11210 1   Vorlesung 2       
11330 1   Labor 2 V     
11300  BT-MGEMolekulare Genetik    K15
11310 1   Vorlesung 2       
11320 1   Labor 2 V     
11400  RE-QPRQualitäts- und Projektmanagement    K15
11410 1   Vorlesung 2 R     
11420 2   Vorlesung 2 R     
11430 3   Vorlesung 1 R     
11500  WP-AMPModerne Mikrobiologie    K15
11510 1   Vorlesung 2       
11520 1   Labor 2 V     
11600  WP-BVTBioverfahrenstechnologie    K15
11610 1   Vorlesung 2       
11620 1   Labor 2 M,V     
11700  WP-IAOInteraktion von Organismen    H15
11710 1   Vorlesung 2       
11720 1   Seminar 2 R     
11800  WPAngebot aus der HS      15
11810 1   Vorlesung 2       
11820 1   Labor 2       
21100  BT-BSABiomoleküle Sequenzanalyse    K15
21110 2   Vorlesung 2       
21120 2   Labor 2 V     
21200  BT-GENGentechnik    K15
21210 2   Vorlesung 2       
21220 2   Labor 2 V     
21300  BT-PROProteomics    K15
21310 2   Vorlesung 2       
21320 2   Praktikum 2 M,V     
21400  BT-MBDMarine Biodiagnostik    K15
21410 2   Vorlesung 2       
21420 2   Übung (e) 2 V     
21500  WP-BMEBiogeochemie    K15
21510 2   Vorlesung 2       
21520 2   Labor 2 V     
21600  WP-NSTNaturstoffe    K15
21610 2   Vorlesung 2       
21620     Labor 2 M,V     
21700  WP-MRSMarine Ressourcen    K15
21710 2   Vorlesung 3       
21720 2   Labor 1 R     
21800  WP-MESMarine Umweltstudien    H15
21810 2   Vorlesung 2        
21820 2   Labor 2        
311003PP-EPExternes Praktikum  B    15
31110 3   Praktische Arbeit          
31120 3   Seminar 1        
312003PP-PAProjektarbeit        15
31210 3   Praktische Laborarbeit 8   V 0,8  
31220 3   Seminar 1   M 0,2  
490004MAAbschlussarbeit        30
49100 4   Master-Thesis       0,8  
49200 4   Thesis Kolloquium 1     0,2  

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf. Nr.:Prüfungsnummer
Sem:Semester
Modulbez.:Modulbezeichnung
SWS:Semesterwochenstunden,
SL:Studienleistung (unbenotet),
PL:Prüfungsleistung,
GF:Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält,
CP:Leistungspunkte (Credit-Points)
nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS),
WP:Wahlpflichtmodule

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),
M:Mündliche Prüfung,
R:schriftlich ausgearbeitetes Referat,
H:Hausarbeit,
P:Projektarbeit,
V:Praktischer Versuch,
B: Bericht
„,“:Alternative Prüfungsleistungen
Prüf. Nr.:Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)
Sem:Semester
PL:Prüfungsleistung (benotet)
GF:Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul
 mehrere Prüfungsleistungen enthält
CP:Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS)
K:Schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur)
P:Projektarbeit

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