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Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Biologie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:01.10.2011 Inkrafttreten01.10.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2015Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 04.07.2012 (Brem.ABl. 2013 S. 122)
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 925, 1456

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juris-Abkürzung: BioZwFäBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BioZwFäBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für das Fach „Biologie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen
Vom 2. Februar 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2015

aufgeh. durch § 8 Abs. 3 der Bekanntmachung vom 8. Juli 2015 (Brem.ABl. S. 904)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 04.07.2012 (Brem.ABl. 2013 S. 122)

Der Fachbereichsrat des FB 2 hat auf seiner Sitzung am 2. Februar 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in Verbindung mit § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen:
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Bachelorstudiengänge (AT BPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Fachs „Biologie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium sind insgesamt 180 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben.

(2) Wird im nicht-schulischen Zwei-Fächer-Studium die Bachelorarbeit im Fach „Biologie“ geschrieben, wird aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung der Abschlussgrad

Bachelor of Science
(abgekürzt B. Sc.)

verliehen.
Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption wird der Titel „Bachelor of Arts“ vergeben. Soweit im Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption zwei naturwissenschaftliche Fächer absolviert werden, wird der Titel „Bachelor of Science“ vergeben.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Das Fach „Biologie“ wird im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2 AT BPO studiert.

(2) Im Zwei-Fächer-Bachelorstudium kann das Studienfach „Biologie“ als Profilfach, als Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studiert werden. Anlage 1 stellt den Studienverlauf dar und regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen, wenn

a)

das Studienfach „Biologie“ als Profilfach studiert wird, das heißt insgesamt 120 CP umfasst (Anlage 1, Abschnitt A),

b)

das Studienfach „Biologie“ als Komplementärfach studiert wird, das heißt insgesamt 60 CP umfasst (Anlage 1, Abschnitt B),

c)

das Studienfach „Biologie“ mit Lehramtsoption studiert wird, das heißt 60 CP zuzüglich eines fachdidaktischen Anteils mit 12 CP umfasst (Anlage 1, Abschnitt C). Die Prüfungsleistungen für den bildungswissenschaftlichen Bereich werden in einer gesonderten Prüfungsordnung aufgeführt.

Studierende entscheiden sich bei der Immatrikulation, ob sie das Fach „Biologie“ als Profil- bzw. Komplementärfach oder mit Lehramtsoption studieren wollen.

(3) Die im Studienplan vorgesehenen Pflichtmodule werden im jährlichen Turnus angeboten. In den Wahlpflicht- und Wahl-Bereichen wird sichergestellt, dass jeweils eine ausreichend große Zahl von Modulen angeboten wird.

(4) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache durchgeführt, Module im Wahl- und Wahlpflichtbereich können in deutscher oder englischer Sprache durchgeführt werden. Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen werden dringend empfohlen.

(5) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(6) Module werden als Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule durchgeführt (siehe Anlage 1).

(7) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT BPO1 durchgeführt.

(8) Die Praktika für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium mit Lehramtsoption regelt die Praktikumsordnung für schulpraktische Studien.

(9) Die Durchführung eines Auslandssemesters wird empfohlen.

Fußnoten

1

Lehrveranstaltungsformen gemäß AT BPO können sein: Vorlesungen, Übungen, Seminare, Sprachlehrveranstaltungen, Projektstudien/Projektseminare, Praktika, Begleitseminar zur Bachelorarbeit, Betreute Selbststudieneinheiten, Exkursionen.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT BPO2 durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 2 aufgeführten Formen erfolgen. Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin oder eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Prüfungen können in Form von Antwort-Wahl-(Multiple Choice) Verfahren bzw. „e-Klausuren“ durchgeführt werden. Näheres regelt Anlage 3.

Fußnoten

2

Prüfungsformen gemäß AT BPO können sein: Klausuren, Projektarbeiten, Hausarbeiten, Praktikumsberichte, Portfolio, mündliche Prüfung.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT BPO in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Es sind jedoch in allen Fachoptionen mindestens 30 CP an der Universität Bremen zu erbringen.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Die Anmeldung zu einigen Modulen ist nur möglich, wenn zuvor bestimmte Module erfolgreich abgeschlossen wurden oder wenn andere Module oder Leistungen vom Prüfungsausschuss als gleichwertig anerkannt wurden. Für einige Module wird das vorherige Studium anderer Module empfohlen. Die Empfehlungen bzw. Voraussetzungen sind Anlage 4 zu entnehmen.

§ 6
Modul Bachelorarbeit (und Kolloquium)

(1) Das Modul Bachelorarbeit (inklusive Kolloquium) (12 CP) kann in der Lehramtsoption durch ein Modul „Begleitendes Seminar“ im Umfang von 3 CP ergänzt werden. Das Modul „Begleitendes Seminar“ wird mit einer Modulprüfung, das Modul Bachelorarbeit wird mit der Bachelorarbeit abgeschlossen Das Begleitseminar ist im Profilfach ein Pflichtmodul.

(2) Voraussetzung zur Anmeldung zur Bachelorarbeit im Profilfach ist der Nachweis von mindestens 75 Fach-CP. Wird die Bachelorarbeit im Lehramtsfach in der Biologie geschrieben, müssen mindestens 45 Fach-CP nachgewiesen werden.

(3) Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Die Arbeit wird von zwei Prüferinnen bzw. Prüfern bewertet. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Bachelorarbeit wird als Einzel- oder als Gruppenarbeit mit bis zu 5 Personen erstellt. Bei einer Gruppenarbeit muss der Beitrag jedes einzelnen Gruppenmitglieds klar erkennbar, abgrenzbar und bewertbar sein.

(5) Über die Bachelorarbeit findet ein Kolloquium statt. Für Bachelorarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Dabei geht die Note der Bachelorarbeit mit 75%, die des Kolloquiums mit 25% in die gemeinsame Note ein. Die Berechnung erfolgt nach AT BPO § 16 Absatz 3.

(6) Die Bachelorarbeit muss im Studienfach „Biologie“ geschrieben werden, wenn das Fach als Profilfach studiert wird. Die Bachelorarbeit kann im Studienfach „Biologie“ geschrieben werden, wenn die Lehramtsoption gewählt wurde.

§ 7
Gesamtnote der Bachelorprüfung

(1) Die Gesamtnote berechnet sich aus den mit ihren CP gewichteten Fachnoten. Die Fachnote Biologie wird zu 25% aus der Note der Bachelorarbeit mit Kolloquium und zu 75% aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller übrigen Module des Fachs gebildet, sofern diese nicht unbenotet sind (siehe Anlage 1, Abschnitte A, B und C). Wenn die Bachelorarbeit in der Lehramtsoption nicht im Fach „Biologie“ geschrieben wird oder wenn das Fach Biologie Komplementärfach ist, wird die Fachnote aus den nach Leistungspunkten gewichteten Noten aller Module gebildet, sofern diese nicht unbenotet sind (siehe Anlage 1, Abschnitte A, B und C).

(2) Unbenotete Leistungen werden bei der Notenbildung nicht berücksichtigt.

§ 8
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Fach „Biologie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.

Genehmigt, Bremen, den 27. Juni 2011
Der Rektor
der Universität Bremen

Anlagen

Anlage 1:
Exemplarische Studienverlaufspläne und Modullisten für Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule für das Fach „Biologie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium
Abschnitt A: Biologie als Profilfach (120 CP)

a)

Module und Prüfungsanforderungen

b)

Ergänzende Angaben für Module mit Teilprüfung

c)

Pflichtmodule

d)

Wahlmodule B1

e)

Wahlmodule B2

f)

General Studies Module

Abschnitt B: Biologie als Komplementärfach (60 CP)

a)

Module und Prüfungsanforderungen

b)

Ergänzende Angaben für Module mit Teilprüfung

c)

Pflichtmodule

d)

Wahlmodule B1

e)

Wahlmodule B2

Abschnitt C: Biologie als Lehramtsoption (60 CP Fach zuzüglich 12 CP Fachdidaktik)

a)

Module und Prüfungsanforderungen

b)

Ergänzende Angaben für Module mit Teilprüfung

c)

Pflichtmodule

d)

Wahlmodule L1

e)

Wahlmodule L2

Anlage 2:
Weitere Prüfungsformen
Anlage 3:
Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und zur Durchführung von Prüfungen als „E-Klausur“
Anlage 4:
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Anlage 1

Exemplarische Studienverlaufspläne und Modullisten für Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule für das Fach „Biologie“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium

Abschnitt A: Biologie als Profilfach (120 CP)
a) Module und Prüfungsanforderungen

- Pflichtmodule (ohne Thesis)33 CP
-Pflichtmodul Thesis15 CP
-Wahlmodule B1 6-9 CP
-Wahlmodule B245-48 CP
-General Studies 
-Pflichtmodul3 CP
-Wahlmodule 15 CP
 Summe:120 CP

Die Studienverlaufspläne stellen Beispiele für den Ablauf des Studiums dar, können aber in Anpassung an die Studienpläne des Komplementärfachs stark variieren. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß Anlage 4 erforderlich sind.
Studienverlauf Beispiel 1: Wahlmodul B1 9 CP im Sommersemester

Profilfach         
CP33333333120 CP
3. Jahr6. SemWahl B2 (W), z.B. PM 4 2Th 2 (P) Th 1 (P)45 CP
5. SemWahl B2 (W), z.B. PM 2 2Wahl B2 (W), z.B. PM 3 2Wahl B2 (W)GS (W) 
2. Jahr4. SemBio 4 (P)Wahl B2 (W)Wahl B2 (W) Wahl B2(W)GS (W)  39 CP
3. SemÖko 1 (P)MBW2.1 (P)GS (W) GS (W)   
1. Jahr2. SemWahl B2 (W)Wahl B1 (W), z.B. Bio 3GS (W)    36 CP
1. SemBio 2 (P)Chemie 1 (P)1GS Wissen (P)   

Studienverlauf Beispiel 2: Wahlmodul B1 9 CP im Wintersemester

Profilfach        
CP33333333120 CP
3. Jahr6. SemWahl B2 (W), z.B. PM 4 2Th 2 (P) Th 1 (P)45 CP
5. SemWahl B2 (W), z.B. PM2 2Wahl B2 (W), z.B. PM 32  Wahl B2(W)GS (W)    
2. Jahr4. Sem Wahl B2 (W)Wahl B2 (W)GS (W)       39 CP
3. SemÖko 1 (P)MBW 2.1 (P)Wahl B1 (W), z.B. NHZ1GS (W)
1. Jahr2 SemWahl B2 (W)Bio 4 (P)GS (W)       36 CP
1. SemBio 2 (P)Chemie 1 (P)1GS Wissen (P) GS (W)   

Studienverlauf Beispiel 3: Wahlmodul B1 6 CP im Wintersemester

Profilfach        
CP33333333120 CP
3. Jahr6. SemWahl B2 (W), z.B. PM4 2Th2 (P) Th 1 (P)   45 CP
5. SemWahl B2 (W), z.B. PM 2 2Wahl B2 (W), z.B. PM 3 2Wahl B2 (W)  
2. Jahr4. Sem Wahl B2 (W)Wahl B2 (W)GS (W) GS (W)   39 CP
3. SemÖko 1 (P)MBW 2.1 (P)Wahl B1 (W), hier: Bio 1GS (W)  
1. Jahr2 Sem Wahl B2 (W)Bio 4 (P)GS (W)      36 CP
1. SemBio 2 (P)Chemie 1 (P) 1GS Wissen (P) GS (W)   

P: Pflichtmodul, W: Wahlmodul, GS: General Studies


Die Zuordnung der Module wird hier durch das Schriftbild wie folgt verdeutlicht: Fett: Pflichtbereich; Standard: Wahlbereich B1, B2; Kursiv: GS
b) Ergänzende Angaben für Module mit Teilprüfung

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Öko 1 Evolution und Ökologie6TPEvolution 3 CPPL: 1Ja
TPEinführung in die Ökologie 3 CPPL: 1 Ja
MBW 2.1Mikrobiologie und Genetik 2.1 6TPGrundlagen der Mikrobiologie 3 CP PL: 1Ja
TPGenetik 3 CPPL: 1
SL: 1
Ja
PM 2 Öko Profilmodul 2 Ökologie6TPLiteraturseminar und ökologisches Kolloquium 3 CP PL: 1Ja
Biodiversity 3 CP PL: 1
PM3 NeuroProfilmodul 3 Neurobiologie9TPFortschritte der Neurowissenschaften 3 CPPL: 1 Ja
Übungen Neurobiologie 6 CP PL1
PM3 ÖkoProfilmodul 3 Ökologie9TPÖkologisches Fortgeschrittenenpraktikum 3 CPPL: 1Ja
Statistische Datenauswertung 6 CP PL: 1

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
c) Pflichtmodule
36 CP (inkl. Th 2) + 12 CP Bachelorarbeit (Th 1) verpflichtend

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Bio 2Zellbiologie6MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 4Formenkenntnis6MP PL: 1
SL: 2
Ja
Chemie 13Allgemeine Chemie9MP PL: 1Ja
Öko 1Evolution und Ökologie6TPEvolution 3 CPPL: 1Ja
Einführung in die Ökologie 3 CP PL: 1Ja
MBW 2.1Mikrobiologie und Genetik 2.16TPGrundlagen der Mikrobiologie 3 CPPL: 1 Ja
Genetik 3 CPPL: 1
SL: 1
Th 1Bachelorarbeit und Kolloquium12 MP PL: 1Ja
Th 2 Begleitendes Seminar zur Bachelorarbeit3MP PL: 1Ja

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
d) Wahlmodule B1
Wahl eines Moduls mit 6 oder 9 CP

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Bio 1Struktur und Funktion wirbelloser Tiere6MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 3Botanik9MP PL: 1
SL: 1
Ja
NHZ 1Neurobiologie, Humanbiologie, Zoologie 19MP PL: 1
SL: 1
Ja

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
e) Wahlmodule B2
45-48 CP, je nach Wahl in B1

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Erweiterung Grundlagenwissen
Bio 1Struktur und Funktion wirbelloser Tiere 6MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 3Botanik9MP PL: 1
SL: 1
Ja
MBW 1Biochemie6MP PL: 1Ja
MBW 2.2 Mikrobiologie-Grundkurs3MP SL: 1Nein
Öko 2Ökologie und Biodiversität6MP  PL: 1
SL: 1
Ja
MeerMeeresbiologie 3MP PL: 1Ja
NHZ 1Neurobiologie, Human-biologie, Zoologie 19 MP PL: 1
SL: 1
Ja
NHZ 2Neurobiologie, Human-biologie, Zoologie 26 MP PL: 1
SL: 1
Ja
NHZ 2LNeurobiologie, Humanbiologie, Zoologie 2L (alternativ zu NHZ 2) 3MP PL: 1Ja
MBW 3Molekulare Genetik und molekulare Zellbiologie6MP PL: 1Ja
PflanzphysPflanzenphysiologie3MP PL: 1Ja
Chemie 2Chemie-Praktika 6MP SL: 2Nein
Chemie 2L4Biochemie Praktikum3MP SL: 1Nein
Mathe 1 Rechenmethoden 13MP PL: 1 Nein
Mathe 2Rechenmethoden 23 MP PL: 1Nein
Stat Statistik für Naturwissenschaftler3MP PL: 1Nein
Physik 1Physik für Naturwissenschaftler 16MP PL: 1
SL: 1
Nein
Physik 2 Physik für Naturwissenschaftler 26MP PL: 1
SL: 1
Nein
ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Profilmodulbereich 1
PM 1.1Introduction to Behavioural Ecology 3MP PL: 1Ja
PM 1.2Soziale Insekten3MP  PL: 1Ja
PM 1.3Warum wachsen Pflanzen wo sie wachsen? 3MP PL: 1Ja
PM 1.4Biodiversity3MP PL: 1Ja
PM 1.5Wie es im Gehirn zugeht 3MP PL: 1Ja
PM 1.6Grundprinzipien der Neurophysiologie und -anatomie 3MP PL: 1Ja
PM 1.7Methoden der Molekularen Biowissenschaften3 MP PL: 1Ja
PM 1.8 Virologie3MP PL: 1Ja
PM 1.9Environmental risks and ecotoxicology 3MP PL: 1Ja
PM 1.10Biologie mariner Wirbeltiere3MP  PL: 1Ja
PM 1.11Introductory Marine Biology3MP PL: 1Ja
PM 1.12Experimentalplanung und -design 3MP PL: 1Ja
 Weitere Angebote3-6  PL: 1Ja
Profilmodulbereich 2
PM 2 MarProfilmodul 2 Meeresbiologie6MP PL: 1Ja
PM 2 MolProfilmodul 2 Molekulare Biowissenschaften 6MP PL: 1Ja
PM 2 NeuroProfilmodul 2 Neurobiologie6MP  PL: 1Ja
PM 2 Öko Profilmodul 2 Ökologie6TPLiteraturseminar und ökologisches Kolloquium 3 CP PL: 1Ja
Biodiversity 3 CP PL: 1
Profilmodulbereich 3
PM 3 MarProfilmodul 3 Meeresbiologie9MP PL: 1Ja
PM 3 MolProfilmodul 3 Molekulare Biowissenschaften9MP PL: 1
SL: 2
Ja
PM 3 NeuroProfilmodul 3 Neurobiologie 9TPFortschritte der Neurowissenschaften 3 CP PL: 1Ja
Übungen Neurobiologie 6 CP PL: 1
SL: 1
PM 3 ÖkoProfilmodul 3 Ökologie9TPÖkologisches Fortgeschrittenenpraktikum 3 CPPL: 1Ja
TPStatistische Datenauswertung 6 CP PL: 1Ja
Profilmodulbereich 4
PM 4 MarProfilmodul 4 Meeresbiologie9MP PL: 1Ja
PM 4 MolProfilmodul 4 Molekulare Biowissenschaften9MP PL: 1Ja
PM4 NeuroProfilmodul 4 Neurobiologie9MP  PL: 1Ja
PM 4 Öko Profilmodul 4 Ökologie9MP  PL: 1Ja

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
f) General Studies
3 CP im Pflichtbereich und weitere 15 CP im Wahlbereich

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Pflichtbereich
WissenWissenschaftliches Arbeiten, Mentorenprogramm und Arbeitssicherheit 3MP PL: 1Nein
Wahlbereich
NaturNaturschutzbiologie und Naturschutz 3MP PL: 1Nein
FasziFaszination Biowissenschaften 3MP PL: 1Nein
GentecVerantwortungsbewusster Umgang mit der Gentechnik 3MP PL: 1Nein
TutorTutorienmodul3MP PL: 1Nein
Weitere Angebote aus dem Pool General Studies3   Nein

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
Abschnitt B: Biologie als Komplementärfach (60 CP)

-Pflichtmodule 33 CP
-Wahlmodule B16-9 CP
-Wahlmodule B218-21 CP
 Summe:60 CP

Biologie als Komplementärfach (60 CP), Beispiel für den Studienverlauf

Komplementärfach         
CP 3333333360 CP
3. Jahr6. Sem. Wahl B2 (W)      18 CP
5. Sem.MBW 2.1 (P) Wahl B2 (W)    
2. Jahr4. Sem. Bio 4 (P)Wahl B2 (W)    18 CP
3. Sem.Öko 1 (P)      
1. Jahr2. Sem. Wahl B1 (W), z.B. Bio 3      24 CP
1. Sem.Chemie 1 (P)5Bio 2 (P)    

P: Pflichtmodul, W: Wahlmodul

Die Zuordnung der Module wird hier durch das Schriftbild wie folgt verdeutlicht: Fett: Pflichtbereich; Standard: Wahlbereich B1, B2
a) Ergänzende Angaben für Module mit Teilprüfung

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Öko 1Evolution und Ökologie6TPEvolution 3 CPPL: 1Ja
TPEinführung in die Ökologie 3 CP PL: 1
MBW 2.1Mikrobiologie und Genetik 2.1 6TPGrundlagen der Mikrobiologie 3 CP PL: 1Ja
TPGenetik 3 CPPL: 1
SL: 1
Ja
PM2 Öko Profilmodul 2 Ökologie6TPLiteraturseminar und ökologisches Kolloquium 3 CP PL: 1Ja
Biodiversity 3 CP PL: 1
PM3 NeuroProfilmodul 3 Neurobiologie9TPFortschritte der Neurowissenschaften 3 CPPL: 1 Ja
Übungen Neurobiologie 6 CP PL 1
PM3 ÖkoProfilmodul 3 Ökologie9TPÖkologisches Fortgeschrittenenpraktikum 3 CPPL: 1Ja
Statistische Datenauswertung 6 CP PL: 1

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
b) Pflichtmodule
33 CP verpflichtend

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Bio 2Zellbiologie6MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 4Formenkenntnis6MP PL: 1
SL:2
Ja
Chemie 16Allgemeine Chemie9MP PL: 1Ja
Öko 1Evolution und Ökologie6TPEvolution 3 CPPL: 1Ja
Einführung in die Ökologie 3CP PL: 1
MBW2.1Mikrobiologie und Genetik 2.1 6TPGrundlagen der Mikrobiologie 3CP PL: 1Ja
Genetik 3 CPPL: 1
SL: 1

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
c) Wahlmodule B1
Wahl eines Moduls mit 6 oder 9 CP.

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Bio 1Struktur und Funktion wirbelloser Tiere6 MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 3Botanik9MP PL: 1
SL: 1
Ja
NHZ 1Neurobiologie, Human-biologie, Zoologie 19MP PL: 1
SL:1
Ja

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
d) Wahlmodule B2
18-21 CP, je nach Wahl in B1

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Erweiterung Grundlagenwissen
Bio 1Struktur und Funktion wirbelloser Tiere 6MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 3Botanik9MP  PL: 1
SL: 1
Ja
MBW 17Biochemie6MP PL: 1Ja
MBW 2.2Mikrobiologie-Grundkurs 3MP SL: 1Nein
Öko 2Ökologie und Biodiversität6MP PL: 1
SL: 1
Ja
MeerMeeresbiologie3MP  PL: 1Ja
NHZ 1Neurobiologie, Human-biologie, Zoologie 1 9MP PL: 1
SL: 1
Ja
NHZ 2Neurobiologie, Human-biologie, Zoologie 2 6MP PL: 1
SL: 1
Ja
NHZ 2LNeurobiologie, Humanbiologie, Zoologie 2L (alternativ zu NHZ 2) 3MP PL: 1Ja
MBW 3Molekulare Genetik und molekulare Zellbiologie6MP PL: 1Ja
PflanzphysPflanzenphysiologie3MP PL: 1Ja
Chemie 2Chemie-Praktika 6MP SL: 2Nein
Chemie 2LBiochemie Praktikum3MP SL: 1Nein
Mathe 1Rechenmethoden 13MP PL: 1 Nein
Mathe 2Rechenmethoden 23 MP PL: 1Nein
Stat Statistik für Naturwissenschaftler3MP PL: 1Nein
Physik 1Physik für Naturwissenschaftler 16MP PL: 1
SL: 1
Nein
Physik 2 Physik für Naturwissenschaftler 26MP PL: 1
SL: 1
Nein
Profilmodulbereich 1
PM 1.1 Introduction to Behavioural Ecology3MP PL: 1Ja
PM 1.2Soziale Insekten 3MP PL: 1Ja
PM 1.3Warum wachsen Pflanzen wo sie wachsen?3MP PL: 1Ja
PM 1.4 Biodiversity3MP PL: 1 Ja
PM 1.5Wie es im Gehirn zugeht3MP PL: 1Ja
PM 1.6Grundprinzipien der Neurophysiologie und -anatomie 3MP PL: 1Ja
PM 1.7Methoden der Molekularen Biowissenschaften3 MP PL: 1Ja
PM 1.8 Virologie3MP PL: 1Ja
PM 1.9Environmental risks and ecotoxicology 3MP PL: 1Ja
PM 1.10Biologie mariner Wirbeltiere3MP  PL: 1Ja
PM 1.11Introductory Marine Biology3MP PL: 1Ja
PM 1.12Experimentalplanung und -design 3MP PL: 1Ja
 Weitere Angebote83-6  PL: 1 Ja
Profilmodulbereich 2
PM 2 MarProfilmodul 2 Meeresbiologie6MP PL: 1Ja
PM 2 MolProfilmodul 2 Molekulare Biowissenschaften6MP PL: 1Ja
PM 2 NeuroProfilmodul 2 Neurobiologie6MP  PL: 1Ja
PM 2 Öko Profilmodul 2 Ökologie6TPLiteraturseminar und ökologisches Kolloquium 3 CP PL: 1Ja
Biodiversity 3 CP PL: 1
Profilmodulbereich 3
PM 3 MarProfilmodul 3 Meeresbiologie9MP PL: 1Ja
PM 3 MolProfilmodul 3 Molekulare Biowissenschaften9MP PL: 1
SL: 2
Ja
PM3 NeuroProfilmodul 3 Neurobiologie 9TPFortschritte der Neurowissenschaften 3 CP PL: 1Ja
Übungen Neurobiologie 6 CP PL: 1
SL: 1
PM 3 ÖkoProfilmodul 3 Ökologie9TPÖkologisches Fortgeschrittenenpraktikum 3 CPPL: 1Ja
TPStatistische Datenauswertung 6 CP PL: 1Ja
Profilmodulbereich 4
PM 4 MarProfilmodul 4 Meeresbiologie9MP PL: 1Ja
PM 4 MolProfilmodul 4 Molekulare Biowissenschaften9MP PL: 1Ja
PM4 NeuroProfilmodul 4 Neurobiologie9MP  PL: 1Ja
PM 4 Öko Profilmodul 4 Ökologie9MP  PL: 1Ja

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
Abschnitt C: Biologie als Lehramtsoption (60 CP Fach zuzüglich 12 CP Fachdidaktik)

- Pflichtmodule (ohne Thesis, ohne Fachdidaktik)45 CP
-Pflichtmodule (Fachdidaktik)12 CP
-Wahlmodule L112 CP
-Wahlmodule L2 3 CP
 Summe:72 CP

Die Bachelorarbeit wird hier im Studienverlaufsplan ausgewiesen. Studierende können jedoch wählen, ob sie die Bachelorarbeit in diesem oder in ihrem zweiten Fach schreiben wollen. Der Umfang der CP erhöht/reduziert sich dann jeweils um 12 CP.
Die Prüfungsanforderungen für die erziehungswissenschaftlichen Studienanteile (inklusive Schlüsselqualifikationen) sind in der BPO für den Bereich „Erziehungswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium aufgeführt
Biologie als Lehramtsoption, Beispiel für den Studienverlauf

Lehramtsoption         
CP3333333372 + 12CP
3. Jahr6. Sem.Tierphys9(P)Wahl L2 (W)  Thesis (P)21 + 12 CP
5. Sem.Tierphys2 (P)MBW 2.3 (P) Wahl L1 (W)FD 2 (P)  
2. Jahr4. Sem.Bio 3 (P)Wahl L1 (W)  27 CP
3. Sem.Öko 1 (P)FD 1 (P)     
1. Jahr2. Sem.Bio 4 (P)     24 CP
1. Sem.Chemie 1(P)10Bio 2 (P)    

P: Pflichtmodul, W: Wahlmodul

Die Zuordnung der Module wird hier durch das Schriftbild wie folgt verdeutlicht: Fett: Pflichtbereich; Standard: Wahlbereiche L1 oder L2
a) Ergänzende Angaben für Module mit Teilprüfung

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Öko 1Evolution und Ökologie 6TPEvolution 3 CPPL: 1Ja
TPEinführung in die Ökologie 3 CP PL: 1Ja
TierphysTierphysiologie und Humanbiologie6 TPTierphysiologie und Humanbiologie 1PL: 1Ja
TPTierphysiologie und Humanbiologie 2 PL: 1Ja
FD 1Biologiedidaktik 16TPEinführung in die Fachdidaktik Biologie PL: 1Ja
TPGrundlagen des Lehrens und Lernens von Biologie PL: 1Ja
FD 2Biologiedidaktik 26TPFachgemäße Arbeitsweisen 1 PL: 1Ja
TPTheoriegeleitete Planung und Analyse von Unterricht mit Praxiselementen PL: 1Ja

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
b) Pflichtmodule
45 CP + 12 CP Fachdidaktik + 12 CP Thesis verpflichtend

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Bio 2Zellbiologie6MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 3Botanik9MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 4Formenkenntnis6MP PL: 1
SL: 2
Ja
Chemie 1Allgemeine Chemie9MP PL: 1Ja
Chemie 1-E11Weitere Angebote der Biologie9TP/MPEntsprechend den gewählten Modulen entweder 3+3+3 CP oder 6+3 CP oder 9 CP   
Öko 1Evolution und Ökologie6TPEvolution 3 CPPL: 1Ja
TPEinführung in die Ökologie 3 CPPL: 1 Ja
MBW 2.3Mikrobiologie und Genetik 2.3 3MPGenetikPL: 1
SL: 1
Ja
TierphysTierphysiologie und Humanbiologie 6TPTierphysiologie und Humanbiologie 1 PL: 1Ja
TPTierphysiologie und Humanbiologie 2 PL: 1Ja
ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
FD 1Biologiedidaktik 1 6TPEinführung in die Fachdidaktik Biologie PL: 1Ja
TPGrundlagen des Lehrens und Lernens von Biologie PL: 1Ja
FD 2Biologiedidaktik 26TPFachgemäße Arbeitsweisen 1 PL: 1Ja
TPTheoriegeleitete Planung und Analyse von Unterricht mit Praxiselementen PL: 1Ja
Th 112Bachelorarbeit und Kolloquium12MP
PL: 1
 PL: 1Ja

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
c) Wahlmodule L1
Wahl von 12 CP insgesamt

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Bio 1Struktur und Funktion wirbelloser Tiere 6MP PL: 1
SL: 1
Ja
Bio 6Struktur und Funktion der Wirbeltiere6MP PL: 1
SL: 1
Ja
Öko 2Ökologie und Biodiversität6MP PL: 1
SL: 1
Ja
MBW 1Biochemie6MP  PL: 1Ja

CP = Credit Points, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung;
PL = Prüfungsleistung, SL = Studienleistung
d) Wahlmodule L2
Wahl von 3 CP

ModulModulbezeichnungCPMP/TPAufteilung CP bei TPPL/SLBenotet
Vertiefung
AG-P13Arbeitsgruppenpraktikum3 MP PL: 1Ja
Erweiterung Grundlagenwissen
MBW 2.214Grundkurs Mikrobiologie3 MP SL: 1Nein
MBW 2.4Grundlagen der Mikrobiologie3 MP PL: 1Ja
MeerMeeresbiologie3MP PL: 1Ja
NHZ 2L Neurobiologie, Humanbiologie, Zoologie 2L (alternativ zu NHZ 2) 3MP PL: 1Ja
PflanzphysPflanzenphysiologie3MP PL: 1Ja
Chemie 2L15Biochemie Praktikum3MP SL: 1Nein
Mathe 1Rechenmethoden 13MP  PL: 1Nein
Mathe 2Rechenmethoden 23MP  PL: 1Nein
StatStatistik für Naturwissenschaftler 3MP PL: 1Nein
Natur16Naturschutzbiologie und Naturschutz 3MP PL: 1Ja
Tutor17Tutorienmodul3MP  PL: 1Nein
Profilmodulbereich 1
PM 1.1Introduction to Behavioural Ecology3MP PL: 1Ja
PM 1.2Soziale Insekten3MP  PL: 1Ja
PM 1.3Warum wachsen Pflanzen wo sie wachsen? 3MP PL: 1Ja
PM 1.4Biodiversity3MP PL: 1Ja
PM 1.5 Wie es im Gehirn zugeht3MP PL: 1Ja
PM 1.6Grundprinzipien der Neurophysiologie und -anatomie 3MP PL: 1Ja
PM 1.7Methoden der Molekularen Biowissenschaften 3MP PL: 1Ja
PM 1.8Virologie3MP  PL: 1Ja
PM 1.9Environmental risks and ecotoxicology 3MP PL: 1Ja
PM 1.10Biologie mariner Wirbeltiere3 MP PL: 1Ja
PM 1.11Introductory Marine Biology3 MP PL: 1Ja
PM 1.12Experimentalplanun g und -design3MP PL: 1Ja
 Weitere Angebote183  PL: 1Ja

Fußnoten

1

Wenn Chemie das Komplementärfach darstellt, wird das Modul „Allgemeine Chemie (Chemie 1)“ im Rahmen der Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium Chemie studiert; stattdessen sind weitere Module im Umfang von 9 CP aus dem Wahlmodulbereich B2 zu studieren.

1

Wenn Chemie das Komplementärfach darstellt, wird das Modul „Allgemeine Chemie (Chemie 1)“ im Rahmen der Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium Chemie studiert; stattdessen sind weitere Module im Umfang von 9 CP aus dem Wahlmodulbereich B2 zu studieren.

2

4 verschiedene Profile möglich (Mar, Mol, Neuro, Öko) siehe Anlage 1 Ae)

3

Wenn Chemie das Komplementärfach darstellt, wird das Modul „Allgemeine Chemie (Chemie 1)“ im Rahmen der Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium Chemie studiert; stattdessen sind weitere Module im Umfang von 9 CP aus dem Wahlmodulbereich B 2 zu studieren.

4

Voraussetzungen: Ein Modul „Allgemeine Chemie“ (z. B. Chemiel aus Studiengang Biologie oder AIC aus Studiengang Chemie) und ein Modul „Biochemie“ (z. B. MBW1 aus Studiengang Biologie oder BX aus Studiengang Chemie) und praktische Erfahrungen aus mind. Einem chemischen Grundpraktikum

5

Wenn Chemie das Profilfach darstellt, wird das Modul „Allgemeine Chemie (Chemie 1)“ im Rahmen der Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium Chemie studiert; statt „Chemie 1“ sind dann weitere Module im Umfang von 9 CP aus dem Wahlmodulbereich B 2 zu studieren.

6

Wenn Chemie das Zweitfach darstellt, wird das Modul „Allgemeine Chemie (Chemie 1)“ im Rahmen der Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium Chemie studiert; statt „Chemie 1“ sind dann weitere Module im Umfang von 9 CP aus dem Wahlmodulbereich B 2 zu studieren.

7

Wenn Chemie das Profilfach ist, dann kann „Biochemie“ als Modul BC für das Studienfach Chemie oder als MBW 1 für das Studienfach Biologie studiert werden.

8

Ggfs. Weitere Module entsprechend dem aktuellen Angebot.

9

Das Modul Tierphys ist 2-semestrig.

10

Wenn Chemie das Zweitfach darstellt, wird das Modul „Allgemeine Chemie (Chemie 1)“ im Rahmen der Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium Chemie studiert; statt „Chemie 1“ ist dann das Modul Chemie 1-E im Umfang von 9 CP zu studieren. Dafür können weitere Angebote der Biologie mit insgesamt 9 CP gewählt werden.

11

Wenn Chemie das Zweitfach darstellt, wird das Modul „Allgemeine Chemie (Chemie 1)“ im Rahmen der Prüfungsordnung für das Zwei-Fächer-Bachelorstudium Chemie studiert; statt „Chemie 1“ ist dann das Modul Chemie 1-E im Umfang von 9 CP zu studieren. Dafür können weitere Angebote der Biologie mit insgesamt 9 CP gewählt werden.

12

Wenn die Bachelorarbeit im Fach Biologie angefertigt wird.

13

Das Modul ist vorwiegend für Studierende des 5. Oder 6. Fachsemesters vorgesehen. In Vorbereitung auf ene Bachelorarbeit sollen Studierende gezielt auf das eigenständige wissenschaftliche Arbeiten während der Bachelorarbeit vorbereitet werden, vorzugsweise durch experimentelle Methoden.

14

Der erfolgreiche Abschluss des Moduls „Grundlagen der Mikrobiologie“ (MBW 2.4) wird dringend empfohlen.

15

Voraussetzungen: Ein Modul „Allgemeine Chemie“ /z. B. Chemie 1 aus Studiengang Biologie oder AIC aus Studiengang Chemie) und ein Modul „Biochemie“ (z. B. MBW 1 aus Studiengang Biologie oder BC aus Studiengang Chemie) und praktische Erfahrungen aus mind. Einem chemischen Grundpraktikum.

16

Das Modul wird für LO-Studierende auch als Schlüsselqualifikation angeboten.

17

Das Modul wird für LO-Studierende auch als Schlüsselqualifikation angeboten.

18

Ggfs. Weitere Module entsprechend dem aktuellen Angebot.

Anlage 2

Weitere Prüfungsformen

1.

Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff AT BPO durchgeführt. Definition von „Portfolioprüfungen“ im FB 2: „Portfolioprüfungen“ bestehen aus mehreren Prüfungsanteilen unterschiedlichen Charakters. Dabei gehen die Anteile der Portfolioprüfung prozentual in die Modulnote ein und müssen nicht einzeln bestanden werden. Diese Abweichung besteht vorbehaltlich einer Überarbeitung des AT BPO.

2.

Darüber hinaus werden folgende schriftliche Prüfungsformen zugelassen:

a)

Zeichnungen:
Zeichnungen dienen etwa der Wiedergabe des Aufbaus und der Anatomie der in den Praktika behandelten Organismen und belegen die Genauigkeit der Beobachtung wissenschaftlicher Objekte.

b)

Bearbeitung von Übungsaufgaben:
Übungsaufgaben können Vorlesungen und Seminare ergänzen und dienen der praktischen, oft rechnerischen, Überprüfung fachwissenschaftlicher Inhalte.

c)

Poster:
Poster entsprechen den üblichen Posterpräsentationen wissenschaftlicher Symposien und dienen der knappen und zusammenfassenden Darstellung etwa von Artikeln und Projektarbeiten.

d)

Kolloquium
Das Kolloquium zur Bachelorarbeit umfasst eine mindestens 20-minütige und höchstens 40-minütige Präsentation und Diskussion der Ergebnisse der Arbeit. Bei einer Gruppenprüfung ist die Dauer angemessen zu verlängern.


Anlage 3

Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und zur Durchführung von Prüfungen als „e-Klausur“

§ 1
Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl- (Multiple Choice) Verfahren

(1) Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren liegt vor, wenn die für das Bestehen der Prüfung mindestens erforderliche Leistung der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten ausschließlich durch Markieren oder Zuordnen der richtigen oder der falschen Antworten erreicht werden kann. Prüfungen bzw. Prüfungsfragen im Antwort-Wahl-Verfahren sind nur zulässig, wenn sie dazu geeignet sind, den Nachweis zu erbringen, dass die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann. Eine Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren ist von einer Prüferin bzw. einem Prüfer gemäß § 27 AT BPO vorzubereiten. Die Prüferin bzw. der Prüfer wählt den Prüfungsstoff aus, formuliert die Fragen und legt die Antwortmöglichkeiten fest Ferner erstellt sie bzw. er das Bewertungsschema gemäß Absatz 4 und wendet es im Anschluss an die Prüfung an. Der Abzug von Punkten innerhalb einer Prüfungsaufgabe im Mehrfach-Antwort-Wahlverfahren ist zulässig.

(2) Die Prüfungsfragen müssen zweifelsfrei verstehbar, eindeutig beantwortbar und dazu geeignet sein, die gemäß Absatz 1 Satz 2 zu überprüfenden Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten festzustellen Die Prüferin bzw. der Prüfer kann auch einen Pool von gleichwertigen Prüfungsfragen erstellen. In der Prüfung erhalten Studierende aus diesem Pool jeweils unterschiedliche Prüfungsfragen zur Beantwortung. Die Zuordnung geschieht durch Zufallsauswahl. Die Gleichwertigkeit der Prüfungsfragen muss sichergestellt sein Die Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung sind vorab festzulegen. Ferner sind für jede Prüfung

-

die ausgewählten Fragen,

-

die Musterlösung und

-

das Bewertungsschema gemäß Absatz 4

festzulegen.

(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn die Kandidatin oder der Kandidat mindestens 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte erzielt hat. Liegt der Gesamtdurchschnitt der in einer Prüfung erreichten Punkte unter 50 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Klausur auch bestanden, wenn die Zahl der von der Kandidatin oder dem Kandidaten erreichten Punkte die durchschnittliche Prüfungsleistung aller Prüfungsteilnehmer um nicht mehr als 15 Prozent unterschreitet. Ein Bewertungsschema, das ausschließlich eine absolute Bestehensgrenze festlegt, ist unzulässig.

(4) Die Leistungen sind wie folgt zu bewerten: Wurde die für das Bestehen der Prüfung gemäß Absatz 3 erforderliche Mindestzahl der erreichbaren Punkte erzielt, so lautet die Note

1,0wenn mindestens 90 Prozent,
1,3wenn mindestens 80 aber weniger als 90 Prozent,
1,7wenn mindestens 70 aber weniger als 80 Prozent,
2,0wenn mindestens 60 aber weniger als 70 Prozent,
2,3wenn mindestens 50 aber weniger als 60 Prozent,
2,7wenn mindestens 40 aber weniger als 50 Prozent,
3,0wenn mindestens 30 aber weniger als 40 Prozent,
3,3wenn mindestens 20 aber weniger als 30 Prozent,
3,7wenn mindestens 10 aber weniger als 20 Prozent,
4,0wenn bis 10 Prozent

der darüber hinaus erreichbaren Punkte erzielt wurden Abweichende Regelungen sind im Einzelfall möglich.

(5) Erweist sich bei der Bewertung von Prüfungsleistungen, die nach dem Antwort-Wahl-Verfahren abgelegt worden sind, eine auffällige Fehlerhäufung bei der Beantwortung einzelner Prüfungsaufgaben, so überprüft die Prüferin oder der Prüfer die Prüfungsaufgabe mit auffälliger Fehlerhäufigkeit unverzüglich und vor der Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen darauf, ob sie gemessen an den Anforderungen gemäß Absatz 2 Satz 1 fehlerhaft sind.
Ergibt die Überprüfung, dass einzelne Prüfungsaufgaben fehlerhaft sind, sind diese Prüfungsaufgaben nachzubewerten oder bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht zu berücksichtigen. Die Zahl der für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses zu berücksichtigenden Prüfungsaufgaben mindert sich entsprechend. Die Verminderung der Zahl der Prüfungsaufgaben darf sich nicht zum Nachteil der Studierenden auswirken. Übersteigt die Zahl der auf die zu eliminierenden Prüfungsaufgaben entfallenden Punkte 20 Prozent der insgesamt erreichbaren Punkte, so ist die Prüfung insgesamt zu wiederholen; dies gilt auch für eine Prüfungsleistung, in deren Rahmen nur ein Teil im Antwort-Wahl-Verfahren zu erbringen ist.

(6) Besteht nur ein Teil einer Klausur aus Prüfungsaufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren, so gilt diese Anlage mit Ausnahme von Absatz 5 Satz 5 2. Halbsatz nur für den im Antwort-Wahl-Verfahren erstellten Klausurteil.

§ 2
Durchführung von Prüfungen als „e-Klausur“

(1) Eine „e-Klausur“ ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme der offenen Fragen) computergestützt erfolgt. Eine „e-Klausur“ ist zulässig, sofern sie dazu geeignet ist nachzuweisen, dass die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat die Inhalte und Methoden des Moduls in den wesentlichen Zusammenhängen beherrscht und die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anwenden kann; erforderlichenfalls kann sie durch andere Prüfungsformen ergänzt werden.

(2) Die „e-Klausur“ ist in Anwesenheit einer fachlich sachkundigen Person (Protokollführerin oder Protokollführer) durchzuführen. Über den Prüfungsverlauf ist eine Niederschrift anzufertigen, in die mindestens die Namen der Protokollführerin oder des Protokollführers sowie der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, Beginn und Ende der Prüfung sowie eventuelle besondere Vorkommnisse aufzunehmen sind. Es muss sichergestellt werden, dass die elektronischen Daten eindeutig und dauerhaft den Kandidatinnen und Kandidaten zugeordnet werden können. Den Kandidatinnen und Kandidaten ist gemäß den Bestimmungen des § 24 Absatz 6 AT BPO die Möglichkeit der Einsichtnahme in die computergestützte Prüfung sowie in das von ihnen erzielte Ergebnis zu gewähren. Die Aufgabenstellung einschließlich der Musterlösung, das Bewertungsschema, die einzelnen Prüfungsergebnisse sowie die Niederschrift sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu archivieren.

Anlage 4

Zulassungsvoraussetzungen für Module

Für Modul ......wird der erfolgreiche Abschluss von Modul … vorausgesetzt...wird der erfolgreiche Abschluss von Modul … dringend empfohlen
Chemie 1  
Chemie 2Chemie 1, MBW 1 
Chemie 2LChemie 1, MBW 1 
Mathe 1  
Mathe 2 Mathe 1
Stat  
Physik 1 Mathe 1
Physik 2 Mathe 1, Physik 1
Bio 1  
Bio 2  
Bio 3  
Bio 4  
Bio 6  
Öko 1   
Öko 2  Öko 1
Meer  
NHZ 1  
NHZ 2  NHZ 1
NHZ 2L NHZ 1
MBW 1 Chemie 1, Bio 2
MBW 2.1 Chemie 1, Bio 2, MBW 1
MBW 2.2 MBW 2.1
MBW 3 MBW 1, Bio 2
Pflanzphys  Bio 3, MBW 1
Tierphys   
PM 1.1 – PM1.12  
PM 2 Mar  
PM 2 Mol MBW 1, MBW 2.1, MBW2.2, MBW 3
PM 2 Neuro NHZ 1,NHZ 2L
PM 2 Öko Öko 1
PM 3 Mar  
PM 3 MolMBW 1, MBW 2.1, MBW 2.2, MBW 3 
PM 3 Neuro NHZ 1, NHZ 2LNHZ 2
PM 3 ÖkoÖko 1, Öko 2 
PM 4 Mar PM 1.10, PM 1.11, PM 2 Mar, PM 3 Mar
PM 4 Mol PM 2 Mol, PM 3 Mol
PM 4 Neuro PM 2 Neuro, PM 3 Neuro
PM 4 Öko Öko 1, Öko 2, PM 2 Öko, PM 3 Öko
Th 1  
Th 2   

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