Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Cruise Tourism Management (Fachspezifischer Teil) vom 12. April 2011

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Cruise Tourism Management (Fachspezifischer Teil) vom 12. April 2011

juris-Abkürzung:CrTMBacfPrO BR
Ausfertigungsdatum:12.04.2011
Gültig ab:01.09.2011
Gültig bis:31.08.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2011, 1523
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Cruise Tourism Management
(Fachspezifischer Teil)
Vom 12. April 2011*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 08.10.2013 (Brem.ABl. 2014 S. 1186)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 9 Absatz 2 der Ordnung vom 21. März 2019 (Brem.ABl. S. 358, 361) gilt folgende Regelung:
,,Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelor-prüfung nach der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Cruise Tourism Management (Fachspezifischer Teil) vom 12. April 2011 (Brem.ABl. S. 1523), zuletzt geändert durch Ordnung vom 8. Oktober 2013 (Brem.ABl. S. 1186), ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]
Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.