[Red.Anm.: Gemäß § 9 Absatz 2 der Ordnung vom 21. März 2019 (Brem.ABl. S. 358, 361) gilt folgende Regelung: ,,Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelor-prüfung nach der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Cruise Tourism Management (Fachspezifischer Teil) vom 12. April 2011 (Brem.ABl. S. 1523), zuletzt geändert durch Ordnung vom 8. Oktober 2013 (Brem.ABl. S. 1186), ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]