Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Geschichte“ der Universität Bremen vom 12. September 2011

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Geschichte“ der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:13.10.2011 Inkrafttreten01.10.2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2017Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 1352

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: GeschMAfPO BR 2011
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GeschMAfPO BR 2011
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Geschichte“ der Universität Bremen
Vom 12. September 2011
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2011 bis 30.09.2017

aufgeh. durch § 8 Abs. 3 der Verordnung vom 24. Juni 2014 (Brem.ABl. S. 882)

Der Fachbereichsrat 08 (Sozialwissenschaften) hat auf seiner Sitzung am 12. September 2011 gemäß § 87 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) i. V. m. § 62 BremHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375) folgende Prüfungsordnung beschlossen;
Diese fachspezifische Prüfungsordnung gilt in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge (AT MPO) der Universität Bremen vom 27. Januar 2010 in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Studienumfang und Abschlussgrad

(1) Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Geschichte“ sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben, Dies entspricht einer Regelstudienzeit von 4 Fachsemestern.

(2) Aufgrund der bestandenen Masterprüfung wird der Abschlussgrad

Master of Arts
(abgekürzt M. A.)

verliehen.

§ 2
Studienaufbau, Module und Leistungspunkte

(1) Der Masterstudiengang „Geschichte“ wird als Masterstudium gemäß § 4 Absatz 1 AT MPO studiert.

(2) Die Anlage regelt die zu erbringenden Prüfungsleistungen und stellt den Studienverlauf dar.

(3) Der Studiengang besteht gemäß Anlage 1 aus den folgenden Bereichen, in denen Module belegt und CP erworben werden;

I.

Pflichtbereich (15 CP):

-

Fachkompetenzen (9 CP)

-

Methodische Herausforderungen der Geschichtswissenschaft (6 CP)

II.

Schwerpunktbereich (36 CP):

-

3 Mastermodule im Umfang von jeweils 12 CP

Die Studierenden belegen die Module aus den beiden Schwerpunkten:
„Kultur(en) - Geschichte“ und „Geschichte in der Öffentlichkeit“.

III.

Wahlpflichtbereich (24 CP):

-

2 Makro-Profilmodule im Umfang von jeweils 12 CP

IV.

Wahlpflichtbereich 2 (15 CP):

Empfohlen werden:

-

Lehrveranstaltungen, die dem Erwerb von Fremdsprachen dienen

-

Lehrveranstaltungen und Module nach freier Wahl aus dem Lehrangebot des Masters Geschichte

-

Lehrveranstaltungen aus dem Pool „General Studies“

-

Übernahme studentischer Tutorien

V.

Masterarbeit (30 CP)

(4) Die im Studienplan vorgesehenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule werden mindestens im jährlichen Turnus angeboten.

(5) Module im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Module im Wahl- und Wahlpflichtbereich können in englischer Sprache durchgeführt werden.

(6) Die den Modulen jeweils zugeordneten Lehrveranstaltungen werden in den Modulbeschreibungen ausgewiesen.

(7) Module werden als Pflicht- oder als Wahlpflichtmodule durchgeführt. Im Wahlpflichtbereich 2 werden Module im Umfang von insgesamt 15 CP erbracht, die gemäß § 5 Absatz 3 AT MPO in die Masterprüfung einfließen.

(8) Lehrveranstaltungen werden gemäß § 6 Absatz 1 AT MPO durchgeführt.

§ 3
Prüfungen

(1) Prüfungen werden in den Formen gemäß §§ 8 ff. AT MPO durchgeführt. Darüber hinaus können Prüfungen in den in Anlage 3 aufgeführten Formen erfolgen: Der Prüfungsausschuss kann im Einzelfall auf Antrag einer Prüferin/eines Prüfers weitere Prüfungsformen zulassen.

(2) Die Wiederholung von Prüfungen kann in einer anderen als der ursprünglich durchgeführten Form erfolgen.

(3) Bearbeitungsfristen und Umfang von Prüfungen werden den Studierenden zu Beginn des Moduls mitgeteilt.

(4) Es werden keine Prüfungen in Form von Multiple Choice bzw. E-Klausuren durchgeführt.

§ 4
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt gemäß § 22 AT MPO in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Prüfungsleistungen, die im Fach Geschichte an der Universität Oldenburg erbracht wurden, werden im Rahmen des Kooperationsabkommens anerkannt.

§ 5
Zulassungsvoraussetzungen für Module

Für die Zulassung zum Modul Masterarbeit sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachzuweisen. Zusätzlich sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen:

a)

wenn die Masterarbeit in Alter Geschichte geschrieben wird: Latinum und für die Bearbeitung der Masterarbeit hinreichende Kenntnisse im Altgriechischen,

b)

wenn die Masterarbeit in Mittelalterlicher Geschichte geschrieben wird: Latinum,

c)

wenn die Masterarbeit in der Frühen Neuzeit oder der Neuzeit geschrieben wird: Eine weitere moderne Fremdsprache auf dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder das Latinum.

Die Feststellung, ob die erforderlichen Kenntnisse im Altgriechischen oder Fremdsprachenkenntnisse auf dem Niveau B1 vorhanden sind, erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

§ 6
Modul Masterarbeit (und Kolloquium)

(1) Voraussetzung zur Anmeldung zur Masterarbeit ist der Nachweis von mindestens 66 CP.

(2) Für die Masterarbeit werden 30 CP vergeben.

(3) Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 20 Wochen. Der Prüfungsausschuss kann auf begründeten Antrag eine einmalige Verlängerung um maximal 4 Wochen genehmigen.

(4) Die Masterarbeit wird als Einzelarbeit erstellt. Ihr Umfang soll zwischen 25 000 und 35 000 Wörtern (ohne Fußnoten und Anhang) betragen.

(5) Die Masterarbeit wird in deutscher Sprache angefertigt. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag andere Sprachen zulassen, sofern die Betreuung und die Bewertung gewährleistet sind.

(6) Zur Masterarbeit findet ein Kolloquium statt. Das Kolloquium umfasst einen ca. 15-minütigen Vortrag und eine ca. 30-minütige Diskussion, Für Masterarbeit und Kolloquium wird eine gemeinsame Note gebildet. Die Masterarbeit fließt dabei mit 90% und das Kolloquium mit 10% in die gemeinsame Note ein, die Berechnung erfolgt gemäß § 16 Absatz 3 AT MPO in der jeweils geltenden Fassung.

§ 7
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote wird aus den mit Leistungspunkten gewichteten Noten der Module gebildet, sofern diese nicht gemäß Absatz 2 aus der Gesamtnote herausgenommen werden

§ 8
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt nach der Genehmigung durch den Rektor am 1. Oktober 2011 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für Studierende, die ab dem Wintersemester 2011/12 erstmals im Masterstudiengang „Geschichte“ ihr Studium aufnehmen.

(2) Studierende, die ihr Studium bereits vor dem Wintersemester 2011 begonnen haben, beenden es nach den Regelungen der vorliegenden Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden auf der Grundlage einer Äquivalenztabelle anerkannt. Mit dem Wechsel auf die neue Prüfungsordnung vom 12. September 2011 werden alle vorhandenen Fehlversuche gemäß Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 gestrichen.

(3) Wurde das Prüfungsverfahren im Mastermodul HIS 4 bereits eröffnet, wird dieses Modul unbeschadet von Absatz 2 Satz 1 nach den Regelungen der Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 abgeschlossen. Die nach der Prüfungsordnung vom 8. Dezember 2009 diesem Modul zugeordneten CP bleiben in vollem Umfang erhalten. Abweichend von § 2 Absatz 1 Ziffer 3 der vorliegenden Ordnung umfasst der Wahlpflichtbereich 2 für diese Studierenden nur 9 CP.

(4) Studierende, die bis zum 30, September 2012 das Modul HIS 4 nicht beendet haben, absolvieren, auf Antrag auch früher, den Wahlpflichtbereich 2 nach vorliegender Ordnung. Die Anerkennung bereits erbrachter Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss.

(5) Die Prüfungsordnungen auf der Grundlage des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnungen für Masterstudiengänge der Universität Bremen vom 13. Juli 2005 treten mit Inkrafttreten der neuen Ordnung außer Kraft. Die Absätze 3 bis 5 bleiben hiervon unberührt.

Genehmigt, Bremen, den 21. September 2011
Der Rektor der
Universität Bremen

Anlagen

Anlage 1:Studienverlaufsplan Vollfach
Anlage 2:Modulliste für Wahl- und Wahlpflichtbereich
Anlage 3:Weitere Prüfungsformen
Anlage 4:Durchführung von Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren und zur Durchführung von Prüfungen als „E-Klausnr“
Anlage 5:Zulassungsvoraussetzungen (sofern nicht in § 5 geregelt)

Anlage 1

Studienverlaufsplan Masterstudiengang Geschichte

Der Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung für den Ablauf des Studiums dar. Module können von den Studierenden in einer anderen Reihenfolge besucht werden, sofern keine Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 5 erforderlich sind.
Im Schwerpunktbereich werden drei Module absolviert. Dabei sind beide Schwerpunktbereiche („Geschichte in der Öffentlichkeit“ und „Kultur(en)-Geschichte“) abzudecken.

2. Jahr4. Sem. MA HIS 5
Masterarbeit
30 CP /P /KP
   Wahlpflichtbereich 2
15 CP
3. Sem. MA HIS 4
Methodische Herausforderungen der Geschichtswissenschaft
6 CP /P /MP
MA HIS 2 oder
MA HIS 3
(Mastermodul III)
12 CP /WP /KP
 
1. Jahr2. Sem.HIS 9-12
Makro-Profilmodul
12 CP /WP /KP
MA HIS 2 oder
MA HIS 3
(Mastermodul II)
12 CP /WP /KP
MA HIS 1
Fachkompetenzen
9 CP /P /KP
1. Sem.HIS 9-12
Makro-Profilmodul
12 CP /WP /KP
MA HIS 2 oder
MA HIS 3
(Mastermodul I)
12 CP/WP /KP
 

P: Pflichtmodul, WP: Wahlpflichtmodul, W: Wahlmodul

Anlage 2

Liste der fachwissenschaftlichen Module

K.-ZifferModulbezeichnungCPMP/TP/KPAufteilung CP bei TeilprüfungPL /SL
(Anzahl)
HIS 9-12Makro-Profilmodul 12KP GPL: 1
SL: 2
HIS 9-12Makro-Profilmodul12KP GPL: 1
SL: 2
MA HIS 1Fachkompetenzen9KP  GPL: 1
SL: 1
MA HIS 2*Geschichte in der Öffentlichkeit12 KP GPL: 1
SL: 2
MA HIS 3*Kultur(en)-Geschichte12KP GPL: 1
SL: 2
MA HIS 4Methodische Herausforderungen der Geschichtswissenschaft 6MP GPL: 1
MA HIS 5Masterarbeit30KP  

K.-Ziffer = Kennziffer, MP = Modulprüfung, TP = Teilprüfung, KP = Kombinationsprüfung, GPL = Große Prüfungsleistung (= benotet); SL = Studienleistung (= unbenotet); * = Die Modulprüfung wird lehrveranstaltungsbezogen erbracht.

Anlage 3

Weitere Prüfungsformen

Kleine Prüfungsleistungen (KPL)

1.

Kurzessay: schriftliche Erörterung einer im Rahmen einer Lehrveranstaltung erarbeiteten These (3 - 4 Seiten),

2.

Mündliches Kurzreferat im Umfang von 10 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung auf der Grundlage eines Thesenpapiers (1 - 2 Seiten),

3.

Anfertigen einer Buchrezension (3 - 4 Seiten),

4.

Posterpräsentation,

5.

Mindestens 4 Exzerpte (jeweils 2 - 3 Seiten): schriftliche Zusammenfassung fachwissenschaftlicher Lektüre.

Große Prüfungsleistungen (GPL)

1.

mündliche Prüfung (30 Minuten Dauer),

2.

Klausur (90 Minuten Dauer),

3.

Seminararbeit, ca. 20 Seiten (ohne Anlagen),

4.

Mehrere Kurzessays im Laufe des Semesters (jeweils 3 - 4 Seiten)

5.

Portfolio aus mehreren Übungsaufgaben,

6.

Mündliches Referat im Umfang von 30 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung mit schriftlicher Ausarbeitung (5 - 10 Seiten),

7.

Projektarbeit (Katalogbeiträge, Ausstellungstexte, Plakatgestaltung).


Anlage 4

entfällt

Anlage 5

entfällt


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.