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Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten23.01.2009
Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 161, 1099
Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 161, 1099)"

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juris-Abkürzung: GymGesLAMAKPädfAnl BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GymGesLAMAKPädfAnl BR
Ausfertigungsdatum:30.10.2008
Gültig ab:23.01.2009
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2009, 161, 1099
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studienganges „Master of Education“
für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen
Vom 30. Oktober 2008
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

§ 1
Studienumfang und Regelstudienzeit

Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben.

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§ 2
Studienaufbau

Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt.

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§ 3
Studienverlauf

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 4
Prüfungsvorleistungen

Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen.

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§ 5
Prüfungen

(1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden:

1.

mündliche Prüfung von ca. 45 Minuten Dauer,

2.

Klausur von mind. 120 Minuten und max. 180 Minuten Dauer,

3.

schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Vortrag in der Lehrveranstaltung (ca. 15 Seiten),

4.

Hausarbeit ca. 15 bis 20 Seiten,

5.

Studienarbeit ca. 15 Seiten,

6.

Projektarbeit und Projektbericht mit einem eigenen Beitrag von mind. 15 Seiten,

7.

praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 15 Seiten)

8.

künstlerische/mediale Arbeit mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 10 bis 15 Seiten).

(2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 bis 7 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden. Die Seitenangaben erhöhen sich dementsprechend.

(3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

(4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 6
Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

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§ 7
Prüfungsanforderungen der Masterprüfung

Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt.

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§ 8
Masterarbeit und Kolloquium

Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen.

Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008
Der Rektor
der Universität Bremen

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Anlage

Tabelle 1(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
M. Ed.:Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Kunstpädagogik
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1, wenn Kunstpädagogik Fach B gemäß § 2 Abs. 2 ist.
ModulbezeichnungPCPDazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TPCPPrüfungsvorleistungPrüfungsform1. Sem.2. Sem.3. Sem.4. Sem.
WP
M 5 Schwerpunkt Mediengeschichte/Medientheorie + prakt. Übungen od. Exkursion WP15Mediengeschichte und Medientheorie mit prakt. Übungen MP NeinAlternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung   3 S 
   Analyse und Studium ästhetischer Medienproduktionen      2 S 
  Kunstgeschichte/Kunsttheorie     2 S 
M 6 Schwerpunkt Kunstgeschichte/Kunsttheorie + prakt. Übungen od. Exkursion WP15Kunstgeschichte/Kunsttheorie mit originaler Begegnung I MP NeinAlternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung  3 S  
   Kunstgeschichte/Kunsttheorie mit originaler Begegnung II     2 S  
  Mediengeschichte/Medientheorie     2 S  
M 9c Kunst-/Medienpraxis/Spezialisierung + Ästhetik: Theorie u. Praxen ggf. Genderforschung P15Werkstatt bildende Kunst od. Praxis Medien 3 MP NeinAlternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung 4 S    
Ästhetische Theorien und ästhetische Praxen  3 S     
M 10 Kunst-Medien-Museum-PädagogikP6Kunstvermittlung/Kunstdidaktik MP Nein Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung 3 S    
Museumspädagogik     2 S   
M 11 Fachdidaktik, Praktikumsvorbereitung u. Auswertung, inkl. Praktikum P9Kunstvermittlung/Kunstdidaktik/Mediendidaktik: Praktikumvorbereitung MP NeinPraktikumbericht 3 S    
Fachpraktikum in der Schule /Praktikumsauswertung    1 S   
M 13 Projekt: Fachdidaktik-Fachdidaktik + künstlerische /mediale Fachpraxis P13FachdidaktikMP NeinAlternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung    4 S 
Umsetzung künstlerischer Fachpraxis in UE Konzepte Werkstatt bildende Kunst od. Praxis Medien 4    4 S 
M 15 AbschlussmodulWP21Schulbezogenes Forschungspraktikum MP6NeinMasterarbeit      
Forschungspraxen im Kunstunterricht      2 S  
Kolloquium/Masterarbeit15      2 S
Insgesamt erforderliche CP:        
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Kunstpädagogik erbracht werden  79 CP     
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden:  58 CP    

Fußnoten

1

Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.
Erläuterung:
Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung
P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung

Tabelle 2(Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage)
M. Ed.:Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Kunstpädagogik
Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Kunstpädagogik Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.
ModulbezeichnungP/WPCPDazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TPCPPrüfungsvorleistung Prüfungsform1. Sem.2. Sem.3. Sem.4. Sem.
M 13 Projekt: Fachdidaktik - Fachdidaktik + künstlerische/mediale Fachpraxis P13FachdidaktikMP NeinAlternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst/Medien- und Kulturvermittlung 4 S   
Umsetzung künstlerischer Fachpraxis in UE Konzepte   4 S   
M 14 AbschlussmodulWP21Schulbezogenes Forschungspraktikum MP6NeinMasterarbeit     
Forschungspraxen im Kunstunterricht   2 S 
Kolloquium/Masterarbeit15   2 S
Insgesamt erforderliche CP:  
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Kunstpädagogik erbracht werden 34 CP
wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP
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