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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Management im Handel (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:24.04.2012 Inkrafttreten01.09.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2015 bis 31.08.2016Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 13.11.2018 (Brem.ABl. S. 1163; 2019, 419)
Fundstelle Brem.ABl. 2012, S. 171

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juris-Abkürzung: HdlMBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HdlMBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Management im Handel
(Fachspezifischer Teil)
Vom 2. Februar 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2015 bis 31.08.2016

aufgeh. durch § 7 Absatz 2 der Ordnung vom 19. April 2022 (BremABl. S. 321)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 13.11.2018 (Brem.ABl. S. 1163; 2019, 419)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 21. März 2012 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 8 Gesetzes vom 22. Mai 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Management im Handel in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 26. Januar 2004 (Brem.ABl. S. 457) in der jeweils gültigen Fassung sowie mit Wirkung vom 15. Oktober 2011 die Neufassung des Allgemeinen Teils der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester und die Bachelorthesis.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Praktisches Studiensemester

Der Beginn des praktischen Studiensemesters im 5. Semester ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens neunzig Leistungspunkten zulässig; zusätzlich muss zwingend das Modul 5.1 ‚Praxisvorbereitung‚ erfolgreich abgeschlossen werden. Näheres zum praktischen Studiensemester regelt Anlage 2.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen sind in den im AT-BPO genannten Formen zu erbringen.

(3) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.

(4) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Referate Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(5) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

(6) Studienleistungen werden

a)

in Form der Praxisberichte und der Präsentation der Praxisberichte,

b)

in Form des Projektberichts und der Präsentation des Projektberichts

erbracht.
Zu a) Die Praxisberichte sind schriftliche Arbeiten auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweisen:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation, Lernerfolge etc.

Die Präsentation der Praxisberichte erfolgt im Rahmen der Praxisnachbereitung.
Zu b) Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, dass Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls Bachelorprojekt zu präsentieren.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 5
Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1 und der Bachelorthesis.

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 90% aus dem Durchschnitt der Modulnoten nach Anlage 1 und zu 10% aus der Note der Bachelorthesis.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2010 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2010/11 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Management im Handel (Fachspezifischer Teil) vom 5. Juni 2007 (Brem.ABl. S. 952), zuletzt geändert durch Ordnung vom 26. Januar 2010 (Brem.ABl. S. 363), außer Kraft. Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Studierende, die das Studium an der Hochschule Bremen vor dem Wintersemester 2010/11 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmungen ab. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2013. Für Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt ihre Bachelorprüfung noch nicht abgelegt haben, gilt diese Prüfungsordnung mit der Maßgabe, dass die bis dahin erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden.

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen der Bachelorprüfung

ModulbezeichnungenSWS1Credits2Prüfungs- bzw. Studienleistung3
    
Modul 1.1 BWL - Grundfragen und Methoden 6R oder KL
1.1.1. BWL - Grundfragen und Methoden4   
1.1.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 1.2 Steuern 6 KL
1.2.1.Steuern4   
1.2.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 1.3 Wirtschaftsstatistik  6KL oder MP
1.3.1.Wirtschaftsstatistik 4  
1.3.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 1.4 Rechnungswesen 6KL
1.4.1.Rechnungswesen4  
1.4.2.Modulbezogene Übung1   
    
Modul 1.5 Wirtschaftsrecht 6KL oder MP
1.5.1.Wirtschaftsrecht4  
1.5.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 2.1 Betriebliche Funktionen 6R oder HA
2.1.1.Betriebliche Funktionen4  
2.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.2 VWL I 6 KL
2.2.1.VWLI4   
02.02.2002Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 2.3 Wirtschaftsmathematik  6KL
2.3.1.Wirtschaftsmathematik 4  
2.3.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.4 Angewandte Handelsinformatik 6KL
2.4.1.Angewandte Handelsinformatik2  
2.4.2.Übungen Angewandte Handelsinformatik 2  
2.4.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 2.5 Arbeitsrecht 6KL oder MP
2.5.1. Grundlagen des Arbeitsrechts4  
2.5.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 3.1 Leistungsfaktoren des Handels 6KL oder MP
03.01.2001 Leistungsfaktoren im Handel2  
03.01.2002Projekt (Fallstudie)2  
03.01.2003Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 3.2 VWL II 6 KL oder MP
3.2.1.VWL II4  
3.2.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 3.3 Handelscontrolling  6R oder KL
3.3.1.Handelscontrolling 2  
3.3.2.Handelscontrolling - praktische Anwendungen2  
3.3.3.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 3.4 Handelsmarketing  6R oder KL
3.4.1.Handelsmarketing 4  
3.4.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 3.5 Handelssprache Englisch I 6KL
3.5.1.Handelssprache Englisch I4  
    
Modul 4.1 Management 6KL oder MP
4.1.1. Handelsmanagement4  
4.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 4.2 Finanzwirtschaft  6KL
4.2.1.Finanzwirtschaft 4  
4.2.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 4.3 Marktforschung 6P oder KL
4.3.1. Marktforschung4  
4.3.2.Modulbezogene Übung1   
    
Modul 4.4 Personalmanagement und Qualifizierung  6 
4.4.1.Personalmanagement 2 R oder HA
4.4.2.Qualifizierung2 R oder HA
4.4.3.Modulbezogene Übung1   
    
Modul 4.5 Handelssprache Englisch II 6MP
4.5.1.Handelssprache Englisch II 4  
     
Modul 5.1 Praxisvorbereitung  6SL
5.1.1.Praxisvorbereitung 4  
5.1.2.Modulbezogene Übung1  
    
Module 5.2 bis 5.4 Praxis 18PB
    
Modul 5.5 Praxisnachbereitung  6PR
5.5.1.Praxisnachbereitung 4  
5.5.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 6.1 Distributionssysteme 6KL oder R
6.1.1. Distributionssysteme (Grundlagen)2  
6.1.2.Distributionssysteme (Fallstudie) 2  
6.1.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 6.2 Verkaufsmanagement 6KL oder R
6.2.1. Verkaufs-/Projektmanagement4  
6.2.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 6.3 Kundenbindungsmanagement 6HA oder MP
6.3.1.Kundenbindungsmanagement4  
6.3.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 6.4 Internationaler Handel  6KL oder R
6.4.1.Grundlagen des internationalen Handels 2  
6.4.2.Internationales Handelsmarketing2  
6.4.3.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 6.5 Bachelorprojekt  6PROB
6.5.1.Bachelorprojekt 4  
6.5.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.1 Besondere Handelsformen 6HA
7.1.1.E-Commerce2  
7.1.2.Versandhandel2  
7.1.3.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.2 Werbung und Werbepsychologie 6HA oder R
7.2.1.Werbung und Werbepsychologie4  
7.2.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.3 Logistik 6KL oder MP
7.3.1.Logistik4  
7.3.2.Modulbezogene Übung 1  
     
Modul 7.4 Marketingrecht 6KL oder MP
7.4.1.Marketingrecht 4  
7.4.2.Modulbezogene Übung1  
    
Modul 7.5 Bachelorthesis 6BT
7.5.1.Bachelorthesis4  
    
Summe157 210 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistung: KL - Klausur, MP - mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, P - Projektarbeit, BT - Bachelorthesis. Form der Studienleistung: SL - die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, PB - Praxisbericht, PR - Präsentation des Praxisberichts, PROB - Projektbericht.

Anlage 2

Ergänzende Bestimmungen zum praktischen Studiensemester

1.

Ziele des Praktikums sind vor allem:

-

Verbindung von Studium und Praxis durch Überprüfung und Anwendung theoretisch gewonnener Kenntnisse,

-

Erwerb von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen,

-

Erfahren der Berufswirklichkeit,

-

Ausüben selbständiger Tätigkeiten,

-

Vorbereitung auf die spätere berufliche Tätigkeit

-

Anregung zur Reflexion über berufliche Qualifikationen,

-

Förderung der Flexibilität sowie der Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit,

-

Erkennen von Besonderheiten im betrieblichen Aufbau und Ablauf einschließlich des Führungs- und Arbeitsverhaltens.

2.

Voraussetzung für den Beginn des Praktikums sind 90 erreichte Leistungspunkte, wobei zusätzlich das Modul 5.1 ‚Praxisvorbereitung‚ zwingend zu absolvieren ist.

3.

Zeitliche Lage: Das Praktikum findet grundsätzlich im 5. Studiensemester statt.

4.

Dauer: Das Praktikum dauert mindestens 20 Wochen. Wird Urlaub oder sonstige freie Zeit gewährt, muss die Dauer entsprechend verlängert werden.

5.

Arbeitsstelle: Das Praktikum soll zusammenhängend in einem Betrieb oder einer vergleichbaren Einrichtung durchgeführt werden. In besonderen Fällen ist eine Teilung in zwei Praxisstellen mit formlosem Antrag möglich.

6.

Ausbildungsvertrag: Zwischen Student oder Studentin und Unternehmen wird ein Ausbildungsvertrag geschlossen, entweder individuell formuliert oder den firmenüblichen Vorlagen entsprechend. Im Vertrag sollen der Zeitraum dieser Vollzeittätigkeit, der Aufgabenbereich, die Einsatzorte und das Entgelt genannt werden. Im Vertrag muss vermerkt sein, dass es sich um ein „studentisches Praktikum“ handelt. Eine Vertragskopie muss vor Beginn des Praktikums beim Zentrum für internationale Beziehungen und Praxiskontakte (ZIBP) mit Angabe von Firmenadresse und Ansprechpartner eingereicht werden.

7.

Praxisbericht: Die Anerkennung des Praktikums setzt eine Beurteilung der Leistungen des oder der Studierenden während des Praktikums voraus. Diese erfolgt unter anderem auf Grundlage des Praxisberichtes. Dieser Bericht muss vom Unternehmen unterschrieben werden und spätestens 4 Wochen nach Praktikumsende abgegeben werden.

8.

Zeugnis/Bescheinigung: Die Studierenden sollen vom Unternehmen ein Zeugnis über ihr Praktikum ausgestellt bekommen. Zumindest ist eine Bescheinigung über Dauer und Bereich des Praktikums erforderlich.

9.

Beratung: Die Studierenden werden beraten, betreut und unterstützt vom Zentrum für internationale Beziehungen und Praxiskontakte und den jeweiligen Mentoren oder Mentorinnen. Mentor oder Mentorin kann jeder Lehrende sein.

10.

Ablauf: Vor Beginn des Praktikums weisen die Studierenden die Ausbildungsstelle durch Einreichen des Praktikumsvertrages nach. Die Genehmigung des Praktikumsplatzes wird durch eine E-Mail bestätigt. Während des Praktikums wird der Bericht nach Nummer 7 angefertigt. Dieser wird nach Abschluss des Praktikums von dem Mentor oder von der Mentorin mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.



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