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Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management

Veröffentlichungsdatum:03.02.2011 Inkrafttreten01.10.2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.08.2014Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2011, S. 100

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juris-Abkürzung: ISSMBRHBacfPO BR 2010
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:ISSMBRHBacfPO BR 2010
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifischer Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven
für den Studiengang Integrated Safety and Security Management
Vom 12. Januar 2010
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.10.2010 bis 31.08.2014

aufgeh. durch Verordnung vom 28. Oktober 2014 (Brem.ABl. 2015 S. 175)

Der Rektor der Hochschule Bremerhaven hat am 6. Januar 2011 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2010 (Brem.GBl. S. 375), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Integrated Safety and Security Management in der nachstehenden Fassung genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremerhaven vom 30. September 2009 (Brem.ABl. 2010 S. 23) (AT-BPO) in der jeweils gültigen Fassung.

Inhaltsübersicht
§ 1Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang
§ 2Prüfungs- und Studienleistungen
§ 3Wiederholung von Prüfungen
§ 4Masterarbeit und Kolloquium
§ 5Gesamtnote der Masterprüfung
§ 6Mastergrad
§ 7Inkrafttreten
Anlage 1Prüfungs- und Studienleistungen

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester. Sie beinhaltet die Masterarbeit und das Kolloquium.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 120 Leistungspunkte.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl, Form und Gewichtung der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Anzahl, Art und Umfang der in Modulen zu erbringenden Studienleistungen regelt Anlage 1. Ein Bericht umfasst eine schriftliche Schilderung zum Zwecke der Dokumentation.

(3) Module, die ganz oder teilweise in einer Fremdsprache unterrichtet werden, können in dieser Sprache geprüft werden.

§ 3
Wiederholung von Prüfungen

(1) Nicht bestandene Prüfungsleistungen können einmal wiederholt werden. Darüber hinaus ist für drei Prüfungsleistungen eine zweite Wiederholung möglich. Nach der ersten Wiederholung einer Klausur, bei der mindestens 45% der maximalen Punktzahl erreicht wurden, kann vor der Festsetzung der Note „nicht ausreichend“ eine mündliche Ergänzungsprüfung auf Antrag des Studierenden angeboten werden. Aufgrund der mündlichen Ergänzungsprüfung wird die Note „ausreichend“ (4,0) oder die Note „nicht ausreichend“ (5,0) festgesetzt.

(2) Die einem Modul zugeordneten Leistungspunkte (CP) werden zuerkannt, wenn alle für dieses Modul geforderten Prüfungs- und Studienleistungen erbracht sind.

§ 4
Masterarbeit und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1, der Masterarbeit und dem Kolloquium, in dem die Masterarbeit zu verteidigen ist.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit beträgt 16 Wochen.

(3) Die Masterarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen.

(4) Das Kolloquium besteht zu gleichen Teilen aus einem Vortrag und einer Verteidigung.

§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 75% aus der Durchschnittsnote der Modulnoten und zu 25% aus der Note des Abschlussverfahrens. Die Note des Abschlussverfahrens errechnet sich zu 80% aus der Note der Masterarbeit und zu 20% aus der Note des Kolloquiums.

§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Science (M.Sc.)“.

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2010 in Kraft.

(2) Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen.

Bremerhaven, den 6. Januar 2011
Der Rektor der
Hochschule Bremerhaven

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen

Prüf.-Nr.SemModul-
Bez.
Modul / LehrveranstaltungenArtSWSSLPLGFCP
                   
11000111Gefahrenidentifizierung I:
Normalbetrieb
  6      9
11010 1 111 Gefahrenpotentiale von logischen Prozessen u. Anlagen V 3   K,M,R 0,5  
11020 1 112 Gefahrenpotentiale von Produktionsprozessen /-anlagen V 1   K,M,R 0,17  
11030 1113 Risk Assessment of Hazardous Materials (D/E) P 2 V R,M,P 0,33  
11100112Sicherheitsmanagement im Normalbetrieb  6      9
11110 1 121 SM im Unternehmen V 2  R,M,P0,66 
11120 1 122 SM Systeme in der Gefahrgutlogistik P 2
11130   123 Organisation der öffentlichen Gefahrenabwehr V 2   K,R,M 0,34  
11200113Rechtsgrundlagen  6      9
11210 1 131 Verwaltungsrecht und technisches Recht V 2   K,M,R 0,33  
11220 1 132 Einf. in das deutsche Strafrecht und Strafprozessrecht V 2   K,M,R 0,33  
11230 1 133 Bedrohungsstrukturen, nationale und internationale Sicherheitspolitik V 2   K,M,R 0,34  
WM113001/2/3WMWahlmodul Logistik s.u.  6      9
11310 1 WM1 -6 Aus WM Logistik wählen V 2     0,33  
11320 2 WM1 -6 Aus WM Logistik wählen V 2     0,33  
11330 3 WM1 -6 Aus WM Logistik wählen V 2     0,34  
21000221Gefahrenidentifizierung II:
Verwundbarkeit von Prozessen und Anlagen
 8      12
21010 2 211 Logistische Prozesse und Anlagen (D/E) V 3   K,R,M 0,37  
21020 2 212 Produktionsprozesse und - anlagen V 1   K,R,M 0,13  
21030 2 213 Informationsstechnische Prozesse und Anlagen (E) P 4 V K,M,P 0,5  
21100222Risikoanalyse und -bewertung  6      9
21110 2 221 Mathematische Methoden und Risikoanalyse V 2   K,M,H 0,33  
21120 2 222 Schadensszenarien nach Eingriffen Unbefugter V 2   M,R,H 0,33  
21130 2 223 Eintrittswahrscheinlichkeiten und Risikobewertung V 2   K,M,H 0,34  
212002/331Krisenmanagement  10      15
21210 2 311 Notfall und Krisenmanagement in Unternehmen V 2   K,M,H 0,2  
21220 2 312 Vorbereitendes Seminar zur Vertiefungsfallstudie P 2   R,P 0,2  
21230 3 313 Sicherung und Abwehr von Angriffen V 2   K,M,P 0,2  
21240 3 314 Vertiefungsfallstudien zum Krisenmanagement P 4 V M, P,H 0,4  
31000332Führung in kritischen Situationen  8      12
31010 3 321 Psychologie von Stress-Situationen V 2   K,R,M 0,25  
31020 3 322 Führung unter Belastung V 2   K,R,M 0,25  
31030 3 323 Fallstudien P 4 V M,P,H 0,5  
31100333Öffentlichkeitsarbeit und Risikokommunikation 4  M,P,H16
31110 3 331 Interne und externe Risikokommunikation V 2      
31120 3 332 Fallstudien zur Risikokommunikation P 2 V
410004  Praxisphase    B     8
411004  Masterarbeit          22
41110 4   Seminar   2 R      
41120 4   Masterarbeit         0,8  
41130     Kolloquium         0,2  
      Summe          120
                   
41200  Auswahl Wahlpflichtmodul Logistik           
41210     Supply Chain Management (E) V 2   H,M,R   3
41220     Logistics Controlling (E) V 2   H,M,R   3
41230     Einführung in das Völkerrecht und das int. Wirtschaftsrecht V 2   H,M,R   3
41240     Projektmanagement V 2   M,R,P   3
41250     Entscheidungsmethoden V 2   M,R,P   3
41260     Seehafen Terminals V 2   K,M,R   3

Erläuterungen und Abkürzungen:

Prüf. Nr.:Prüfungsnummer (für Prüfungsverwaltung)
Sem:Semester
Modul Bez.:Modulbezeichnung (vom Fachbereich festgelegt)
Art: Veranstaltungsart (V - Vorlesung, L - Labor, Ü - Übung, P - Projekt)
SWS:Semesterwochenstunden,
SL:Studienleistung (unbenotet),
PL:Prüfungsleistung,
GF:Gewichtungsfaktor zur Ermittlung der Modulnote, wenn das Modul mehrere Prüfungsleistungen enthält,
CP:Leistungspunkte (Credit-Points)
nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS),
(E):Lehrsprache Englisch
(D/E): Lehrsprache Deutsch und Englisch

Abkürzungen bei den Studien- und Prüfungsleistungen:

K:schriftliche Arbeit unter Aufsicht (Klausur),
M:Mündliche Prüfung,
R:schriftlich ausgearbeitetes Referat,
H:Hausarbeit,
P:Projektarbeit,
V:Praktischer Versuch.
B: Bericht
„,“:Alternative Prüfungsleistungen

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