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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft (Fachspezifischer Teil) vom 8. Januar 2013

juris-Abkürzung:LMTechBRHfBacPO BR
Ausfertigungsdatum:08.01.2013
Gültig ab:01.09.2011
Gültig bis:31.08.2017  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2013, 1250
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft
(Fachspezifischer Teil)
Vom 8. Januar 2013*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Anlage 1 geändert und § 6 neu gefasst durch Ordnung vom 01.04.2014 (Brem.ABl. S. 677)

Fußnoten

*
[Red.Anm.: Gemäß § 7 der Bachelorprüfungsordnung vom 21. März 2017 (Brem.ABl. S. 327, 329) gilt folgende Regelung:
Ҥ 7
Inkrafttreten
(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Fachspezifische Teil der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft vom 8. Januar 2013 (Brem.ABl. S. 1250) außer Kraft; Absatz 2 bleibt unberührt. Sie gilt für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremerhaven aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach dem fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Lebensmitteltechnologie/Lebensmittelwirtschaft vom 8. Januar 2013 (Brem.ABl. S. 1250) ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 30. September 2021. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]
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