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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Shipping and Chartering (Fachspezifischer Teil) vom 25. Juni 2013

juris-Abkürzung:ShChIStudBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:25.06.2013
Gültig ab:01.09.2013
Gültig bis:31.08.2019  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2013, 933
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Shipping and Chartering
(Fachspezifischer Teil)
Vom 25. Juni 2013*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 8 und Anlage 1 geändert durch Ordnung vom 11.11.2014 (Brem.ABl. 2015 S. 157)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 8 Absatz 2 und 3 der Prüfungsordnung vom 8. Juli 2019 (Brem.ABl. S. 950) gilt folgende Regelung:
,,(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Shipping and Chartering (Fachspezifischer Teil) vom 24. Juni 2013 (Brem.ABl. S. 933), die zuletzt durch Ordnung vom 11. November 2014 (Brem.ABl. 2015 S. 157) geändert wurde, außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.
(3) Studierende, die das Studium nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Shipping and Chartering (Fachspezifischer Teil) vom 24. Juni 2013 (Brem.ABl. S. 933), die zuletzt durch Ordnung vom 11. November 2014 (Brem.ABl. 2015 S. 157) geändert wurde, aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Bestimmun-gen ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2023. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]
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