[Red.Anm.: Gemäß § 8 Absätze 2 bis 4 der Ordnung vom 12. Juni 2019 (Brem.ABl. S. 826) gilt: ,,(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2019/20 begonnen und das Modul 11 „Internationalität“ bereits absolviert haben, beenden Ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011, zuletzt geändert am 8. Februar 2012. (3) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2019/20 begonnen haben und für die Absatz 2 nicht gilt, wechseln in die vorliegende Prüfungsordnung. Über die Anerkennung bisher erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Grundlage einer Äquivalenztabelle. (4) Die Prüfungsordnung vom 9. Februar 2011, zuletzt geändert am 8. Februar 2012, tritt zum 30. September 2023 außer Kraft. Studierende, die bis zum 30. September 2023 keinen Abschluss erworben haben, werden in die vorliegende Prüfungsordnung überführt. Über die Anerkennung erbrachter Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Grundlage einer Äquivalenztabelle.”]