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Änderungen
Berichtigung vom 20. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 748)
§§ 1, 7, Anlagen 1 und 4 geändert durch Ordnung vom 29.06.2016 (Brem.ABl. S. 644; 2018, 748)*
[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Ordnung vom 29.06.2016 (Brem.ABl. S. 644) gilt:
”(1) ... Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/17 ihr Studium im Bereich „Erziehungswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium an der Universität Bremen aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2016/17 im Bereich „Erziehungswissenschaft“ im Zwei-Fächer-Bachelorstudium begonnen haben, beenden ihr Studium nach der Prüfungsordnung vom 25. Mai 2011.”]