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Bekanntmachung über die nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:28.04.2011 Inkrafttreten29.04.2011
Fundstelle Brem.GBl. 2011, S. 376
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständigen Behörden vom 5. April 2011 (Brem.GBl. 2011, S. 376)"

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juris-Abkürzung: BKGGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BKGGZustBek BR
Ausfertigungsdatum:05.04.2011
Gültig ab:29.04.2011
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2011, 376
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die nach dem Bundeskindergeldgesetz zuständigen Behörden
Vom 5. April 2011
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat bestimmt:

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§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 13 Absatz 4 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. März 2011 (BGBl. I S. 453) geändert worden ist, sind die örtlichen Träger der Sozialhilfe der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven.

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§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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