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Bekanntmachung über die Fortgeltung der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags als bremisches Landesgesetz

Veröffentlichungsdatum:27.01.2012 Inkrafttreten28.01.2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.01.2012 bis 30.06.2012Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 1

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juris-Abkürzung: GlüStVtrLRBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:GlüStVtrLRBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Fortgeltung der Regelungen
des Glücksspielstaatsvertrags als bremisches Landesgesetz
Vom 19. Januar 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.01.2012 bis 30.06.2012

Die Regelungen des am 9. Mai 2007 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Glücksspielstaatsvertrags (Brem.GBl. S. 499, 508 - 2191-b-1) gelten seit Ablauf des 31. Dezember 2011 gemäß § 2 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 18. Dezember 2007 (Brem.GBl. S. 499 - 2191-b-1) als bremisches Landesgesetz fort.

Bremen, den 19. Januar 2012

Der Senator für Inneres und Sport

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