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Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen des Königreiches Griechenland

Veröffentlichungsdatum:05.09.1957 Inkrafttreten06.09.1957
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 06.09.1957 bis 31.03.2005Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1957, S. 138

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juris-Abkürzung: AmtsPflVGRCHaftBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AmtsPflVGRCHaftBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bekanntmachung über die Haftung des Staates und der Gemeinden für
Amtspflichtverletzungen gegenüber Angehörigen des Königreiches Griechenland
Vom 27. August 1957
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 06.09.1957 bis 31.03.2005

aufgeh. durch Art. 2 Nr. 13 des Gesetzes vom 22. März 2005 (Brem.GBl. S. 91)

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Auf Grund des § 5 des Bremischen Gesetzes betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 19. März 1921 (Brem. Ges.-Bl. S. 101) und des § 7 des Preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (G.S. S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch das am 23. Februar 1946 in Kraft getretene Zivilgesetzbuch von Griechenland und das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 27. August und bekanntgemacht am 5. September 1957.

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