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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung des öffentlichen Rechts "Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung" (AWI-Errichtungsgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1986

juris-Abkürzung:AWIStiftErG BR
Neugefasst:03.03.1986
Gültig ab:26.11.1985
Gültig bis:14.03.2019  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1986, 55
Gliederungs-Nr:221-l-1
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung des öffentlichen
Rechts "Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung"
(AWI-Errichtungsgesetz)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1986

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 4 geändert durch Gesetz vom 30.04.1991 (Brem.GBl. S. 157)

2.

§§ 2, 3, 4 und 8 geändert durch Gesetz vom 14.10.1997 (Brem.GBl. S. 354, ber. 1998 S. 93)

3.

§ 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. 2000 S. 237)

4.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

5.

Überschrift, §§ 1, 3, 4, 7 und 8 geändert, § 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetztes vom 27.11.2012 (Brem.GBl. S. 497)

6.

§ 5 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

7.

Überschrift sowie §§ 1, 2, 3, 4 und 8 geändert durch Gesetz vom 05.03.2019 (Brem.GBl. S. 84)

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