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Verordnung über die nach der Bundes-Apothekerordnung und der Approbationsordnung für Apotheker zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:28.06.1982 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1982, S. 166
Gliederungsnummer:2121-b-3

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juris-Abkürzung: BApo/AAppOzustBehV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2121-b-3
juris-Abkürzung:BApo/AAppOzustBehV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2121-b-3
Verordnung über die nach der Bundes-Apothekerordnung
und der Approbationsordnung für Apotheker zuständige Behörde
Vom 7. Juni 1982
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Aufgrund des § 12 Abs. 4 der Bundes-Apothekerordnung vom 5. Juni 1968 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung vom 16. August 1977 (BGBl. I S. 1581), verordnet der Senat:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne der Bundes-Apothekerordnung vom 5. Juni 1968 (BGBl. I S. 601), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung vom 16. August 1977 (BGBl. I S. 1581), und im Sinne der Approbationsordnung für Apotheker vom 23. August 1971 (BGBl. I S. 1377), geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Apotheker vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 758) ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Zuständigkeit nach der Bundes-Apothekerordnung und der Apothekenbetriebsordnung vom 19. November 1968 (Brem.GBl. S. 347 2121-b-3) außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 7. Juni 1982

Der Senat


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