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Bremisches Gesetz über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung (JAPG) vom 20. Mai 2003

Amtliche Abkürzung:JAPG
Ausfertigungsdatum:20.05.2003
Gültig ab:01.07.2003
Gültig bis:31.03.2023  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2003, 251
Gliederungs-Nr:301-b-5
Bremisches Gesetz über die Juristenausbildung und die erste juristische Prüfung
(JAPG)
Vom 20. Mai 2003*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 37 geändert und neuer § 47a eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.12.2004 (Brem.GBl. S. 614)

2.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 24.03.2009 (Brem.GBl. S. 85)

3.

§ 43 geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 22.12.2009 (Brem.GBl. 2010 S. 17)

4.

§ 33 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

5.

§ 33 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

6.

§ 33 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

7.

§ 2 geändert durch Gesetz vom 30.03.2021 (Brem.GBl. S. 307)

8.

§§ 2 und 26 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.03.2022 (Brem.GBl. S. 223)

Fußnoten

*)
Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der bremischen Juristenausbildung vom 20. Mai 2003
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