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Verordnung über die Übertragung staatlicher Aufgaben auf die Landwirtschaftskammer Bremen vom 25. März 1958

juris-Abkürzung:LwKAufgÜtrV BR
Ausfertigungsdatum:25.03.1958
Gültig ab:01.04.1958
Gültig bis:19.06.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1958, 30
Gliederungs-Nr:780-a-4
Verordnung über die Übertragung staatlicher Aufgaben
auf die Landwirtschaftskammer Bremen
Vom 25. März 1958

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 1 geändert durch Verordnung vom 24.09.1968 (Brem.GBl. S. 142)

2.

§ 1 geändert durch Verordnung vom 24.10.1972 (Brem.GBl. S. 237)

3.

§ 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Bek. Brem.GBl. 1988 S. 223)

4.

§§ 1 und 6 geändert, §§ 2 bis 5 aufgehoben durch Verordnung vom 10.01.1989 (Brem.GBl. S. 12)

5.

§ 2* geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13. Oktober 1992 (Brem.GBl. S. 607)

6.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

7.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

8.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Fußnoten

*

[§ 6 wurde durch die Änderungsverordnung vom 10. Januar 1989 (Brem.GBl. S. 12) zu § 2 abgeändert.]

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