Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter vom 15. Januar 1979

Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach dem Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter

Veröffentlichungsdatum:15.01.1979 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1979, S. 29
Gliederungsnummer:2122-d-1

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: ApoAnwRstGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2122-d-1
juris-Abkürzung:ApoAnwRstGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2122-d-1
Bekanntmachung über die zuständige Behörde nach
dem Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter
Apothekeranwärter
Vom 15. Januar 1979
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde für die Untersagung der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Apothekerassistent“ oder „Apothekerassistentin“ und zur Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten in der Apotheke nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter vom 4. Dezember 1973 (BGBl. I S. 1813) sowie zur Aufhebung dieser Untersagung nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.