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  • Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz vom 4. Oktober 1976

Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz

Veröffentlichungsdatum:13.10.1976 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1976, S. 217
Gliederungsnummer:2124-f-1

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juris-Abkürzung: Besch/ArbThGzustBehV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2124-f-1
juris-Abkürzung:Besch/ArbThGzustBehV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2124-f-1
Verordnung über die zuständigen Behörden nach dem
Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz
Vom 4. Oktober 1976
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes über den Beruf des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten (Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz) vom 25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246) verordnet der Senat:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des § 4 Abs. 4 und des § 6 Abs. 1 bis 3 des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetzes ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1977 in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 4. Oktober 1976

Der Senat


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