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Bekanntmachung über die nach der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:07.12.2005 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 2005, S. 1011
Gliederungsnummer:2122-d-2

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juris-Abkürzung: BÄO/ÄApprOZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2122-d-2
juris-Abkürzung:BÄO/ÄApprOZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2122-d-2
Bekanntmachung über die nach der
Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung
für Ärzte zuständigen Behörden
Vom 29. November 2005
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

(1) Zuständige Behörde im Sinne der Bundesärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGBl. I S. 1218), die zuletzt durch Gesetz vom 15. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3396) geändert worden ist, ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, soweit sich aus Absatz 2 nicht etwas anderes ergibt.

(2) Zuständige Behörde nach § 12 Abs. 6 in Verbindung mit § 10b Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 der Bundesärzteordnung ist die Ärztekammer Bremen.

§ 2

Zuständige Stelle im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 5 und § 39 Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 und 3 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (BGBl. I S. 2405), die zuletzt durch Artikel 5 Nr. 6 des Gesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) geändert worden ist, ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer

Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Bundesärzteordnung und der Approbationsordnung für Ärzte zuständigen Behörden vom 13. Juni 1989 (Brem.ABl. S. 359 - 2122-d-2) außer Kraft.


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