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Bekanntmachung über die nach dem Orthoptistengesetz zuständige Behörde

Veröffentlichungsdatum:08.06.1990 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1990, S. 149
Gliederungsnummer:2124-k-1

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juris-Abkürzung: OrthoptGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2124-k-1
juris-Abkürzung:OrthoptGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2124-k-1
Bekanntmachung über die nach dem Orthoptistengesetz zuständige Behörde
Vom 15. Mai 1990
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Orthoptistengesetzes vom 28. November 1989 (BGBl. I S. 2061) ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


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