Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen zuständigen Behörde vom 28. Mai 2002

Bekanntmachung über die nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen zuständigen Behörde

Veröffentlichungsdatum:28.05.2002 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 2002, S. 433
Gliederungsnummer:2124-m-1

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: PodGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2124-m-1
juris-Abkürzung:PodGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2124-m-1
Bekanntmachung über die nach dem Podologengesetz und der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen zuständigen Behörde
Vom 28. Mai 2002
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige Behörde im Sinne des Podologengesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320) ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 2

Zuständige Behörde im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen vom 18. Dezember 2001 (BGBl. 2002 I S. 12) ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 3

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.