Sie sind hier:
  • Dokumente
  • Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden vom 28. Mai 2013

Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:24.06.2013 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 2013, S. 502
Gliederungsnummer:2125-f-1

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: TrinkwVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2125-f-1
juris-Abkürzung:TrinkwVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2125-f-1
Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden
Vom 28. Mai 2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Zuständige oberste Landesbehörde im Sinne der Trinkwasserverordnung ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 2

(1) Zuständige Behörde im Sinne des § 11 Absatz 2 Nummer 3 der Trinkwasserverordnung ist der die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

(2) Zuständige Behörde im Sinne des § 10 Absatz 8 Satz 1, § 13 Absatz 4, § 14 Absatz 5, der Anlage 3 Nummer 4 und Anmerkung 4 der Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt Bremen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat der Stadt Bremerhaven auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven.

(3) Zuständige Behörde im Sinne des § 3 Nummer 1 Buchstabe b und § 18 Absatz 1 Satz 2 und 3 der Trinkwasserverordnung ist der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen.

§ 3

(1) Gesundheitsamt im Sinne der Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt Bremen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen und der Magistrat der Stadt Bremerhaven auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist Gesundheitsamt im Sinne des § 13 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 3, § 14 Absatz 2 Satz 3 und 7, § 16 Absatz 1 Satz 1, 2 und 4, Absatz 3 und 7 Satz 2 und 4, § 18 Absatz 1, § 19 Absatz 1, 3, 4, 5 Satz 5 und Absatz 7 und § 20 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen, soweit Wasserversorgungsanlagen an Bord von Wasserfahrzeugen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d der Trinkwasserverordnung betroffen sind.

§ 4

(1) Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach der Trinkwasserverordnung zuständigen Behörden vom 26. November 2002 (Brem.ABl. S. 827) außer Kraft.


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.