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Bekanntmachung über die zuständige land- wirtschaftliche, forstwirtschaftliche und tierärztliche Fachbehörde nach der Bioabfallversorgung

Veröffentlichungsdatum:20.03.2001 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 2001, S. 383
Gliederungsnummer:2129-e-9

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juris-Abkürzung: BioAbfVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2129-e-9
juris-Abkürzung:BioAbfVZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2129-e-9
Bekanntmachung über die zuständige land-
wirtschaftliche, forstwirtschaftliche und tierärztliche
Fachbehörde nach der Bioabfallversorgung
Vom 20. März 2001
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

Die landwirtschaftliche Fachbehörde und die Forstbehörde im Sinne der Bioabfallverordnung vom 21. September 1998 (BGBl. S. 2955) ist der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, die tierärztliche Fachbehörde im Sinne der Bioabfallverordnung vom 21. September 1998 (BGBl. S. 2955) ist die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung vom 20. April 1999 (Brem.ABl. S. 328-2129-e-9) außer Kraft.


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