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Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zuständigen Behörden

Veröffentlichungsdatum:01.11.1976 Inkrafttreten14.01.1992
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.01.1992 bis 01.11.1999Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.ABl. 1976, S. 485
Gliederungsnummer:8053-f-1

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juris-Abkürzung: ASiGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 8053-f-1
juris-Abkürzung:ASiGZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:8053-f-1
Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zuständigen Behörden
Vom 1. November 1976
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.01.1992 bis 01.11.1999
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Der Senat bestimmt:

§ 1

(1) Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für

1.

die Zulassung von Ausnahmen im Einzelfall (§ 7 Abs. 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 - BGBl. I S. 1885 -),

2.

Anordnungen im Einzelfall (§ 12 des Gesetzes),

3.

die Einholung von Auskünften (§ 13 Abs. 1 des Gesetzes),

4.

die Durchführung von Besichtigungen (§ 13 Abs. 2 des Gesetzes),

5.

die Erteilung von Bescheinigungen (§ 719a der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des § 21 Nr. 3 des Gesetzes).

(2) Zuständig für die Zulassung von Ausnahmen nach § 18 des Gesetzes ist der Senator für Arbeit und Frauen, soweit es sich um Betriebsärzte handelt. Im übrigen sind die Gewerbeaufsichtsämter zuständig.

§ 2

Diese Bekanntmachung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung über die nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit zuständigen Behörden vom 14. Mai 1974 (Brem.ABl. S. 309 - 8053-f-1) außer Kraft.


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