Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Ernährungssicherstellungsgesetz, dem Ernährungsvorsorgegesetz und der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vom 13. Februar 1996

Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Ernährungssicherstellungsgesetz, dem Ernährungsvorsorgegesetz und der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vom 13. Februar 1996

juris-Abkürzung:ESG/EVG/EWMVZustBek BR
Ausfertigungsdatum:13.02.1996
Gültig ab:14.03.1996
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1996, 125
Gliederungs-Nr:780-b-1
Bekanntmachung über die Zuständigkeiten nach dem Ernährungssicherstellungsgesetz,
dem Ernährungsvorsorgegesetz und der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung
Vom 13. Februar 1996

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 2 und 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

2.

§§ 1, 2 und 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 24.01.2012 (Brem.GBl. S. 24)

3.

§§ 1, 2 und 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

4.

§§ 1, 2 und 3 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.