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Verordnung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung (Versicherungsbehörden-Verordnung)

Versicherungsbehörden-Verordnung

Veröffentlichungsdatum:11.01.1999 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)
Fundstelle Brem.GBl. 1999, S. 4, 52
Gliederungsnummer:820-a-1

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juris-Abkürzung: SozVersZustV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 820-a-1
juris-Abkürzung:SozVersZustV BR
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:820-a-1
Verordnung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung
(Versicherungsbehörden-Verordnung)
Vom 15. Dezember 1998
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 10.11.2019
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

Aufgrund des § 92 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3845), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. April 1998 (BGBl. I S. 688) geändert worden ist, verordnet der Senat:

§ 1

(1) Untere Verwaltungsbehörde im Sinne des § 92 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ist:

1.

die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz - Versicherungsamt - für den Bezirk der Stadtgemeinde Bremen.

2.

der Magistrat der Stadt Bremerhaven für den Bezirk der Stadtgemeinde Bremerhaven.


§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Verwaltungszuständigkeiten in der Sozialversicherung und die Aufsicht über die Sozialversicherungsträger vom 7. August 1978 (Brem.GBl. S. 193 - 820-a-1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 1990 (Brem.GBl. S. 469), außer Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 8. September 2009

Der Senat


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