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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Industrial Management and Engineering China (Fachspezifischer Teil) vom 13. März 2012

juris-Abkürzung:IMECHNBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:13.03.2012
Gültig ab:01.09.2008
Gültig bis:28.02.2019  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2012, 197
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Industrial Management and Engineering China
(Fachspezifischer Teil)
Vom 13. März 2012*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 5 und Anlage 1 - Teil B geändert durch Ordnung vom 14.01.2014 (Brem.ABl. S. 353)

2.

§ 3 geändert durch Ordnung vom 11.04.2016 (Brem.ABl. S. 840)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 8 Absatz 3 der Ordnung vom 14. Januar 2019 (Brem.ABl. S. 67) ist folgende Regelung zu beachten:
”(3) Studierende, die das Studium vor dem 1. März 2019 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Industrial Management and Engineering China (Fachspezifischer Teil) vom 13. März 2012 (Brem.ABl. S. 197), die zuletzt durch Ordnung vom 11. April 2016 (Brem.ABl. S. 860) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 28. Februar 2023. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]
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