Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bremisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (BremAGPsychPbG) vom 30. August 2016

Bremisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (BremAGPsychPbG)

Veröffentlichungsdatum:31.08.2016 Inkrafttreten01.09.2016
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2016 bis 31.12.2016Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 2016, S. 499

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: BremAGPsychPbG
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Amtliche Abkürzung:BremAGPsychPbG
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bremisches Gesetz zur Ausführung des Gesetzes
über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren
(BremAGPsychPbG)
Vom 30. August 2016
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2016 bis 31.12.2016

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Einzelansicht Seitenanfang

§§ 1 bis 10
Anerkennung von psychosozial prozessbegleitenden Personen

[Red. Anm.: Entsprechend § 13 Satz 1 des Gesetzes treten die §§ 1 bis 10 am 01.01.2017 in Kraft.]

Einzelansicht Seitenanfang

§ 11
Verordnungsermächtigung

Der Senator für Justiz und Verfassung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung

1.

abweichend von § 3 eine zuständige Stelle für die Anerkennung nach §§ 1 und 2 zu bestimmen,

2.

Einzelheiten der Anerkennungsvoraussetzungen nach § 2 und

3.

Einzelheiten des Verfahrens zur Ausbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung und zur Anerkennung nach § 1 und § 2 zu regeln.


Einzelansicht Seitenanfang

§ 12
Übergangsregelung

[Red. Anm.: Entsprechend § 13 Satz 1 des Gesetzes tritt die § 12 am 01.01.2017 in Kraft.]

Einzelansicht Seitenanfang

§ 13
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Januar 2017 in Kraft. § 11 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bremen, den 30. August 2016

Der Senat

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.