Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch, Hebräisch vom 13. August 1984

Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch, Hebräisch vom 13. August 1984

juris-Abkürzung:LatPrV BR
Ausfertigungsdatum:13.08.1984
Gültig ab:08.09.1984
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1984, 223
Gliederungs-Nr:223-n-7
Verordnung über Ergänzungsprüfungen
in Latein, Griechisch, Hebräisch
Vom 13. August 1984

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 4 und 5 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 28.07.1986 (Brem.GBl. S. 173)

2.

§ 1 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20.10.1988 (Brem.GBl. S. 298)

3.

§§ 2, 3, 8 und 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13.10.1992 (Brem.GBl. S. 607)

4.

§ 7 geändert durch Artikel 1 Nr. 1 der Verordnung vom 17.09.1997 (Brem.GBl. S. 333)

5.

§§ 2, 3, 8 und 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Brem.GBl. S. 237)

6.

§ 11 geändert durch Artikel 1 Nr. 114 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

7.

mehrfach geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15.01.2008 (Brem.GBl. S. 3)

8.

§ 11 geändert durch Artikel 1 Abs. 92 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

9.

§§ 2, 3, 8 und 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

10.

§ 11 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.10.2014 (Brem.GBl. S. 422)

11.

§§ 2, 3, 8 und 10 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.