Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Veröffentlichungsdatum:08.09.2016 Inkrafttreten09.09.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 852
Bezug (Rechtsnorm)BWahlG § 8, BWahlG § 9
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag (Brem.ABl. 2016, S. 852)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Inneres
Erlassdatum:06.09.2016
Fassung vom:06.09.2016
Gültig ab:09.09.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Normen:§ 8 BWahlG, § 9 BWahlG
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 852
Bekanntmachung über die Bildung von Wahlorganen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Bekanntmachung
über die Bildung von Wahlorganen
für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Der Landeswahlleiter hat am 8. Juli 2016 gemäß § 8 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes angeordnet, dass für die benachbarten Wahlkreise 54 (Bremen I) und 55 (Bremen II – Bremerhaven) ein gemeinsamer Kreiswahlleiter bzw. eine gemeinsame Kreiswahlleiterin bestellt und ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet wird.

Der Senator für Inneres hat am 9. August 2016 gemäß § 9 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes in Verbindung mit § 1 der Anordnung des Senats über die Bildung der Wahlorgane für Wahlen zum Europäischen Parlament und Deutschen Bundestag vom 22. November 1982 (Brem. ABl. S. 547) für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag zur gemeinsamen Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 54 (Bremen I) und 55 (Bremen II - Bremerhaven) ernannt:

Frau Carola Janssen,
als ihre Stellvertreterin: Frau Dr. Evelyn Temme.

Die Dienststelle der gemeinsamen Kreiswahlleiterin und ihrer Stellvertreterin befindet sich beim

Statistischen Landesamt Bremen

An der Weide 14 – 16, 28195 Bremen

Telefon:

(0421) 361 – 4159

Telefax:

(0421) 361 – 2278

E-Mail:

kreiswahlleiter@statistik.bremen.de

Bremen, den 6. September 2016

Der Senator für Inneres


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.