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  • Verordnung zum Transsexuellengesetz vom 22. Dezember 1980

Verordnung zum Transsexuellengesetz

Veröffentlichungsdatum:28.01.1981 Inkrafttreten28.07.2015 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)
Fundstelle Brem.GBl. 1981, S. 59
Gliederungsnummer:211-b-1
Zitiervorschlag: "Verordnung zum Transsexuellengesetz vom 22. Dezember 1980 (Brem.GBl. 1981, S. 59), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02. August 2016 (Brem.GBl. S. 434)"

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juris-Abkürzung: TSGV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 211-b-1
juris-Abkürzung:TSGV BR
Ausfertigungsdatum:22.12.1980
Gültig ab:01.01.1981
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1981, 59
Gliederungs-Nr:211-b-1
Verordnung zum Transsexuellengesetz
Vom 22. Dezember 1980
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Aufgrund von § 2 Abs. 1 Satz 3 und § 3 Abs. 3 des Transsexuellengesetzes vom 10. September 1980 (BGBl. I S. 1654) verordnet der Senat:

§ 1

Für Verfahren nach dem Transsexuellengesetz ist im Bezirk des Landgerichts Bremen das Amtsgericht Bremen zuständig.

§ 2

Zum Vertreter des öffentlichen Interesses nach § 3 Abs. 2 des Transsexuellengesetzes wird der Senator für Inneres bestimmt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1981 in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 22. Dezember 1980

Der Senat


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