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Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag

Veröffentlichungsdatum:23.06.2012 Inkrafttreten28.07.2015
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 31.12.2019Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)
Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 241
Gliederungsnummer:2191-b-1

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juris-Abkürzung: GlüÄndStVtr1G BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 2191-b-1
juris-Abkürzung:GlüÄndStVtr1G BR
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:2191-b-1
Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Vom 12. Juni 2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 28.07.2015 bis 31.12.2019

G aufgeh. durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 26. November 2019 (Brem.GBl. S. 678)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 15. Dezember 2011 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) *Tritt der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 1. Juli 2012 in Kraft, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben. Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos, wird dies im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben.

(2) Mit Inkrafttreten des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages wird das Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 18. Dezember 2007 (Brem.GBl. S. 499, 508 - 2191-b-1) aufgehoben.

(3) Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 nach seinem § 35 Absatz 2 Satz 1 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als bremisches Landesgesetz fort. Dies gibt der Senator für Inneres bis zum 1. August 2021 im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt. In diesem Fall berichtet der Senat der Bürgerschaft (Landtag) bis zum Ende des Jahres 2023 über die Notwendigkeit des Fortbestehens der Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags als bremisches Landesgesetz.

Fußnoten

*

[Entsprechend der Bekanntmachung vom 4. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 355) der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 am 01.07.2012 in Kraft.]

Artikel 3

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Bremen, den 12. Juni 2012

Der Senat


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