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Bekanntmachung der für die Beglaubigung von Urkunden nach dem deutsch-italienischen Beglaubigungsvertrag zuständigen Behörde

Veröffentlichungsdatum:17.09.1974 Inkrafttreten28.07.2015 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)
Fundstelle Brem.ABl. 1974, S. 581
Gliederungsnummer:315-e-3
Zitiervorschlag: "Bekanntmachung der für die Beglaubigung von Urkunden nach dem deutsch-italienischen Beglaubigungsvertrag zuständigen Behörde vom 17. September 1974 (Brem.ABl. 1974, S. 581), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02. August 2016 (Brem.GBl. S. 434)"

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juris-Abkürzung: ItaBeglUrkZustBek BR
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 315-e-3
juris-Abkürzung:ItaBeglUrkZustBek BR
Ausfertigungsdatum:17.09.1974
Gültig ab:18.09.1974
Dokumenttyp: Bekanntmachung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1974, 581
Gliederungs-Nr:315-e-3
Bekanntmachung der für die Beglaubigung von Urkunden nach
dem deutsch-italienischen Beglaubigungsvertrag zuständigen Behörde
Vom 17. September 1974
Zum 25.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

Aufgrund des Artikels 2 des Gesetzes zu dem Vertrag vom 6. Juni 1969 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden vom 30. Juli 1974 (BGBl. II S. 1069) bestimmt der Senat als die für die Beglaubigung zuständige Behörde

den Senator für Inneres.

Beschlossen, Bremen, den 17. September 1974

Der Senat


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