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Ordnung der Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen vom 3. März 1983

juris-Abkürzung:BesBefHSchulZPrO BR
Ausfertigungsdatum:03.03.1983
Gültig ab:24.03.1983
Gültig bis:31.07.2015  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 1983, 315
Gliederungs-Nr:223-n-6
Ordnung der Prüfung für den Hochschulzugang von
besonders befähigten Berufstätigen
Vom 3. März 1983

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 11 geändert durch Verordnung vom 02.08.1983 (Brem.ABl. S. 474)

2.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 04.06.1984 (Brem.GBl. S. 173)

3.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13.10.1992 (Brem.GBl. S. 607)

4.

§ 18 geändert durch Artikel 1 Nr. 113 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

5.

§ 18 geändert durch Artikel 1 Abs. 91 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

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