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Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 3: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen

Außer Kraft

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Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
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Normgeber:Die Senatorin für Kinder und Bildung
Erlassdatum:20.09.2016
Fassung vom:20.09.2016
Gültig ab:29.09.2016
Gültig bis:21.12.2017  Schriftgrafik ausserkraft
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener, gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen - Anlage 3: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen

Anlage 3: Richtlinien zur Förderung von Tageseinrichtungen gemeinnütziger Elternvereine und sonstiger anerkannter, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrener gemeinnütziger Träger in der Stadtgemeinde Bremen, gültig ab 1. August 2016

Pauschaler gruppenbezogener Zuschuss pro Monat (vgl. Ziffer 3.2. in Verbindung mit Ziffer 4. der oben genannten Richtlinien)

Kleinkindgruppe (vgl. Ziffer 4.1.)


regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche


ab 20 Std.

ab 25 Std.

ab 27,5 Std.

ab 30 Std.

ab 32,5 Std.

ab 35 Std.

ab 37,5 Std.

ab 40 Std.

8 belegte Plätze

3 733 €

4 346 €

4 653 €

4 960 €

5 265 €

5 610 €

5 879 €

6 184 €

Ist eine Gruppe mit mehr als 8 Kindern belegt, erhöht sich der Zuschuss um je 868 € pro Monat für das 9. Kind und je 217 € für das 10. Kind
(max. 8+2)

Kindergartengruppe (vgl. Ziffer 4.2.)


regelmäßige Betreuungsdauer pro Woche


ab 20 Std.

ab 22,5 Std.

ab 25 Std.

ab 27,5 Std.

ab 30 Std.

ab 32,5 Std.

ab 35 Std.

ab 37,5 Std.

ab 40 Std.

18 bis 20 belegte Plätze

2 303 €

2 576 €

2 742 €

2 896 €

3 117 €

3 273 €

3 427 €

3 644 €

3 802 €

15 bis 17 belegte Plätze

2 197 €

2 454 €

2 616 €

2 756 €

2 970 €

3 117 €

3 262 €

3 471 €

3 621 €

12 bis 14 belegte Plätze

2 091 €

2 333 €

2 486 €

2 621 €

2 821 €

2 964 €

3 101 €

3 298 €

3 441 €

Zusätzlich wird pro belegtem Platz und Monat eine Zuwendung von 24,50 € gewährt (Personalverstärkung von 0,25 Std. pro Platz zur Aufnahme des hineinwachsenden Jahrgangs)

Schulkindergruppe (vgl. Ziffer 4.3.)


Betreuungsdauer pro Woche im Jahresdurchschnitt


ab 15 Std.

ab 17,5 Std.

ab 20 Std.

ab 22,5 Std.

ab 25 Std.

18 bis 20 belegte Plätze

1 782 €

1 922 €

2 096 €

2 236 €

2 392 €

15 bis 17 belegte Plätze

1 692 €

1 827 €

1 991 €

2 124 €

2 272 €

12 bis 14 belegte Plätze

1 603 €

1 728 €

1 886 €

2 011 €

2 153 €



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