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Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen (BremAGKJHG) vom 17. September 1991

Amtliche Abkürzung:BremAGKJHG
Ausfertigungsdatum:17.09.1991
Gültig ab:01.10.1991
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1991, 318
Gliederungs-Nr:2160-c-1
Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch -
Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes im Lande Bremen
(BremAGKJHG)
Vom 17. September 1991

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 3 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 13. Oktober 1992 (Brem.GBl. S. 607)

2.

§§ 5, 6, 7 und 8 geändert, § 16 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.12.1998 (Brem.GBl. S. 351)

3.

§§ 1, 3 und 7 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 27.06.2000 (Bek. Brem.GBl. 2000 S. 237)

4.

mehrfach geändert, § 14 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2000 (Brem.GBl. S. 491)

5.

§ 2 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 18.12.2005 (Brem.GBl. S. 547)

6.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

7.

§ 1 geändert durch Gesetz vom 24.03.2015 (Brem.GBl. S. 157)

8.

mehrfach geändert, § 13 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.10.2015 (Brem.GBl. S. 471)

9.

§ 2 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)*

10.

§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.10.2018 (Brem.GBl. S. 431)

11.

mehrfach geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 20.10.2020 (Brem.GBl. S. 1172)

12.

Inhaltsübersicht, § 13 geändert, § 12 neu gefasst, §§ 8a und 10a eingefügt durch Gesetz vom 18.10.2022 (Brem.GBl. S. 722)

13.

§§ 2 und 3 geändert durch Gesetz vom 12.09.2023 (Brem.GBl. S. 507)

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Änderung der Zuständigkeiten kann nicht durchgeführt werden, da § 2 Abs. 2 Satz 2 keine Zuständigkeitsbezeichnung enthält.]

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