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Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2015 - Anlage 3: Feststellungen gemäß § 53 HGrG

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Die Senatorin für Finanzen
Erlassdatum:09.09.2016
Fassung vom:09.09.2016
Gültig ab:11.10.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Norm:§ 53 HGrG
Jahresabschluss der Performa Nord - Eigenbetrieb des Landes Bremen - für das Wirtschaftsjahr 2015 - Anlage 3: Feststellungen gemäß § 53 HGrG

Anlage 3

Prüfungsfeststellungen gemäß § 53 HGrG

Aufgrund unserer Prüfung stellen wir in Anwendung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG fest:

Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften geführt worden sind. Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht in der Anlage Nr. VII dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.



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