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Zweite Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach der Bundesrechtsanwaltsordnung auf die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen

Veröffentlichungsdatum:24.02.1999 Inkrafttreten01.03.1999
Fundstelle Brem.GBl. 1999, S. 28
Zitiervorschlag: "Zweite Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach der Bundesrechtsanwaltsordnung auf die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen vom 12. Februar 1999 (Brem.GBl. 1999, S. 28)"

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juris-Abkürzung: RAKBRAufgÜtrV2 BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:RAKBRAufgÜtrV2 BR
Ausfertigungsdatum:12.02.1999
Gültig ab:01.03.1999
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1999, 28
Gliederungs-Nr:-
Zweite Verordnung zur Übertragung von Aufgaben nach der
Bundesrechtsanwaltsordnung auf die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen
Vom 12. Februar 1999
Zum 23.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Aufgrund des § 224a Abs. 1 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 303-8, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1998 (BGBl. I S. 3836) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung nach der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 17. November 1998 (Brem.GBl. S. 333) wird verordnet:

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§ 1

Die der Landesjustizverwaltung nach den §§ 59g, 59h, 207 und 209 der Bundesrechtsanwaltsordnung zustehenden Aufgaben und Befugnisse werden der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen übertragen.

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§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. März 1999 in Kraft.

Bremen, den 12. Februar 1999

Der Senator für Justiz und Verfassung

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