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Gesetz zur Änderung der Aufgaben des Eigenbetriebs Performa Nord - Personal, Finanzen, Organisation, Management Eigenbetrieb des Landes Bremen und zur Überleitung von Personal

Veröffentlichungsdatum:29.12.2005 Inkrafttreten01.01.2006
Fundstelle Brem.GBl. 2005, S. 638
Zitiervorschlag: "Gesetz zur Änderung der Aufgaben des Eigenbetriebs Performa Nord - Personal, Finanzen, Organisation, Management Eigenbetrieb des Landes Bremen und zur Überleitung von Personal vom 20. Dezember 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 638)"

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juris-Abkürzung: PerformaÄndG BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:PerformaÄndG BR
Ausfertigungsdatum:20.12.2005
Gültig ab:01.01.2006
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2005, 638
Gliederungs-Nr:-
Gesetz zur Änderung der Aufgaben des Eigenbetriebs Performa Nord
- Personal, Finanzen, Organisation, Management Eigenbetrieb
des Landes Bremen und zur Überleitung von Personal
Vom 20. Dezember 2005
Zum 24.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

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Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Eigenbetrieb Performa Nord
- Personal, Finanzen, Organisation, Management - Eigenbetrieb des Landes Bremen

(Änderungsanweisung)

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Artikel 2
Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt zur Bildung
einer Rücklage für Versorgungsvorsorge der Freien Hansestadt Bremen

(Änderungsanweisung)

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Artikel 3
Überleitung von Personal

Die am 31. Dezember 2005 im Geschäftsbereich K des Eigenbetriebs Performa Nord beschäftigten Bediensteten sind mit Wirkung vom 1. Januar 2006 Bedienstete der vom Senat einzurichtenden Dienststelle "Landeshauptkasse".

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Artikel 4
In-Kraft-Treten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

Bremen, den 20. Dezember 2005

Der Senat

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