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Verordnung über Gegenstände und Umfang der Schwerpunktbereiche der ersten juristischen Staatsprüfung (SBV)

Veröffentlichungsdatum:13.06.1995 Inkrafttreten14.06.1995
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.06.1995 bis 30.06.2003Außer Kraft
Fundstelle Brem.GBl. 1995, S. 321

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juris-Abkürzung: SBV
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Amtliche Abkürzung:SBV
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über Gegenstände und Umfang
der Schwerpunktbereiche der ersten juristischen Staatsprüfung
(SBV)
Vom 19. Mai 1995
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 14.06.1995 bis 30.06.2003

V aufgeh. durch Art. 6 Satz 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 251)

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Aufgrund des § 13 Abs. 4 des Gesetzes über die erste juristische Staatsprüfung und den juristischen Vorbereitungsdienst vom 22. Juni 1993 (Brem.GBl. S. 221 - 301-b-5), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. März 1995 (Brem.GBl. S. 199) geändert worden ist, wird nach Anhörung des Fachbereichs Rechtswissenschaft und im Einvernehmen mit dem Senator für Bildung und Wissenschaft verordnet:

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§ 1
Allgemeine Grundsätze

Diese Verordnung bestimmt Gegenstände und Umfang der Schwerpunktbereiche in den Schwerpunkten:

1.

Wirtschaftsrecht/Bürgerliches Recht

2.

Kriminalwissenschaften/Strafrecht

3.

Öffentliches Recht

4.

Arbeitsrecht/Sozialrecht

jeweils mit ihren geschichtlichen, gesellschaftlichen - einschließlich geschlechtsspezifischen - wirtschaftlichen und rechtsphilosophischen Grundlagen sowie einschließlich der rechtswissenschaftlichen Methoden.

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§ 2
Schwerpunkt Wirtschaftsrecht/Bürgerliches Recht

Im Schwerpunkt Wirtschaftsrecht/Bürgerliches Recht werden folgende Schwerpunktbereiche gebildet:

1.

Zivilistischer Verbraucherschutz

a)

Vertragsrechtlicher Verbraucherschutz einschließlich des AGBG und der weiteren privatrechtlichen Sondergesetzgebung

b)

Deliktsrechtlicher Verbraucherschutz unter besonderer Berücksichtigung der Produkthaftpflicht

c)

Wettbewerbsrechtlicher Verbraucherschutz

d)

Verfahrensrechtliche Sonderregeln

e)

Diskriminierungsaspekte im Verbraucherschutz

f)

Patientenschutz

g)

Klientenschutz

2.

Wirtschaft und Wettbewerb

a)

Recht und wettbewerbliche Wirtschaftsformen

b)

Handels-, Gesellschafts- und Unternehmensrecht einschließlich des unternehmensbezogenen Steuerrechts und der Grundlagen der Bilanzkunde

c)

Kartell-, Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

d)

Deliktsrechtlicher Wettbewerbs- und Unternehmensschutz

e)

zugehöriges Verfahrensrecht einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes

3.

Bank- und Kreditrecht

a)

Recht des Zahlungsverkehrs

b)

Geld- und Währungsrecht

c)

Bankvertragsrecht

d)

Kreditrecht und Kreditsicherung

e)

Diskriminierungsaspekte im Bank- und Kreditrecht

f)

Wertpapierrecht

g)

Anlegerschutz

h)

Finanzierung und Finanzierungssicherung im internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr

4.

Familien-, Geschlechts- und Generationenbeziehungen

a)

Familienrecht einschließlich des familienrechtlichen Verfahrens

b)

Rechtsbeziehungen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

c)

Erbrecht

d)

Internationales Familienrecht

5.

Vertrags- und Haftungsrecht im europäischen Kontext

a)

Allgemeines Vertrags- und Haftungsrecht unter Berücksichtigung europarechtlicher Bezüge

b)

Internationales Schuldrecht

c)

Internationales/europäisches Verfahrensrecht

d)

Einheitsrecht

e)

Europäisches Kooperations- und Vertriebsrecht


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§ 3
Schwerpunkt Kriminalwissenschaften/Strafrecht

Im Schwerpunkt Kriminalwissenschaften/Strafrecht werden folgende Schwerpunktbereiche gebildet:

1.

Schwere Kriminalität

a)

Ausgewählte Kriminalitätsformen, insbesondere Gewaltkriminalität

b)

Ermittlung, Fahndung, Polizei/Recht des Ermittlungsverfahrens

c)

Beweise, Rechtsbehelfe

d)

Verteidigung

e)

Begutachtung, Prognose, Strafzumessungsrecht

f)

Strafvollzug, Maßregelvollzug, Opferentschädigung

g)

Kriminalpolitik/Strafrechtsreform

jeweils einschließlich der geschlechtsspezifischen Bezüge und der sozialwissenschaftlichen Grundlagen.

2.

Jugendkriminalität/Bagatelldelikte

a)

Erscheinungsformen und Prävention, insbesondere von Eigentums- und Vermögensdelikten

b)

Deliktsstruktur und Zurechnung

c)

Beweise, Rechtsbehelfe

d)

Verteidigung

e)

Verfahrensarten, Erledigungsformen

f)

Diversion, alternative Kriminalpolitik

g)

Jugendrecht, Jugendstrafvollzug

jeweils einschließlich der geschlechtsspezifischen Bezüge und der sozialwissenschaftlichen Grundlagen,


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§ 4
Schwerpunkt Öffentliches Recht

Im Schwerpunkt Öffentliches Recht werden folgende Schwerpunktbereiche gebildet:

1.

Völkerrecht/Europarecht

a)

Grundzüge des Völkerrechts

b)

ausgewählte Politikbereiche des Völkerrechts

c)

Verfassung der Europäischen Union

d)

ausgewählte Gegenstandsbereiche des Europarechts einschließlich der politisch-ökonomischen Grundlagen der internationalen Beziehungen

e)

Diskriminierungsschutz im Völker- und Europarecht

2.

Staats- und Kommunalverwaltung

a)

Finanzverfassung und Grundzüge des Haushaltsrechts

b)

Grundzüge des öffentlichen Dienstrechts

c)

Kommunalrecht

d)

Einrichtungen und Regelungen zur Gleichstellung der Frau

e)

Bauplanungsrecht

f)

Automatisierung und Datenschutz in der Verwaltung

einschließlich des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrechts sowie der verwaltungswissenschaftlichen Grundlagen.

3.

Umweltrecht

a)

Allgemeines Umweltrecht (Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Grundzüge der Umwelthaftung)

b)

anlagenbezogenes Umweltrecht, insbesondere Immissions- und Wasserrecht

c)

produktbezogenes Umweltrecht

d)

Abfallrecht

e)

Raum- und Fachplanungsrecht; Naturschutzrecht

f)

europäisches und internationales Umweltrecht (Grundlagen)

einschließlich des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrechts sowie der sozialwissenschaftlichen Grundlagen.

4.

Wirtschaftsverwaltungsrecht

a)

Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftsverwaltung

b)

Subventionsrecht, Recht der öffentlichen Auftragsvergabe

c)

Frauenförderung im Wirtschaftsverwaltungsrecht

d)

Recht der Planung und Genehmigung von Anlagen

e)

ausgewählte Probleme des Gewerbe- und Berufsrechts

f)

Grundzüge des Rechts des Europäischen Binnenmarktes und des Außenwirtschaftsrechts

einschließlich des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozeßrechts sowie der sozialwissenschaftlichen Bezüge.


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§ 5
Schwerpunkt Arbeitsrecht/Sozialrecht

Im Schwerpunkt Arbeitsrecht/Sozialrecht werden folgende Schwerpunktbereiche gebildet:

1.

Arbeitsmarkt, Beschäftigung und industrielle Beziehungen

a)

Arbeits- und Sozialverfassung

b)

Recht des Normalarbeitsverhältnisses und atypische Beschäftigungsverhältnisse

c)

Diskriminierungsverbote und Antidiskriminierungsrecht im Arbeitsverhältnis

d)

Berufliche Bildung

e)

Mitbestimmung und Mitwirkung der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

f)

Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

g)

Europäisches Arbeitsrecht

h)

Menschenrechte in abhängiger Beschäftigung

einschließlich der sozialrechtlichen Bezüge, des zugehörigen Prozeßrechts und der sozialwissenschaftlichen Grundlagen.

2.

Soziale Sicherheit

a)

Arbeits- und Sozialverfassung

b)

Sozialverwaltung

c)

Gemeinsame Vorschriften des Sozialrechts

d)

Kernbereiche des Rechts der Sozialleistungen, insbesondere zur Sozialversicherung, der sozialen Förderung und der sozialen Hilfen

e)

Europäisches Sozialrecht

f)

Diskriminierungsschutz im Sozialrecht

einschließlich des Sozialverwaltungsverfahrens- und Sozialgerichtsverfahrensrecht und der sozialwissenschaftlichen Grundlagen.

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§ 6
Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über Gegenstände und Umfang der Schwerpunktbereiche der ersten juristischen Staatsprüfung vom 9. September 1988 (Brem.GBl. S. 249 -301-b-4) außer Kraft.

(3) Studierende des Schwerpunktstudiums 1994/95 können an Schwerpunktveranstaltungen teilnehmen, die im Vorgriff auf diese Verordnung bereits im Wintersemester 1994/95 und Sommersemester 1995 angeboten worden sind.

Bremen, den 19. Mai 1995

Der Senator für Justiz und Verfassung

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