Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung, betreffend das Verbot des Absingens und Spielens nationalsozialistischer oder die Völkerverständigung gefährdender Lieder und Märsche vom 18. September 1951

Verordnung, betreffend das Verbot des Absingens und Spielens nationalsozialistischer oder die Völkerverständigung gefährdender Lieder und Märsche vom 18. September 1951

juris-Abkürzung:NSLiedVerbV BR
Ausfertigungsdatum:18.09.1951
Gültig ab:20.09.1951
Gültig bis:10.03.2005  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1951, 88
Gliederungs-Nr:-
Verordnung, betreffend das Verbot des Absingens und Spielens
nationalsozialistischer oder die Völkerverständigung gefährdender Lieder und Märsche
Vom 18. September 1951

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 5 geändert durch Art. 1 § 7 des Ortsgesetzes vom 04.12.2001 (Brem.GBl. S. 400)

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.