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Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Medizintechnik vom 21. Juli 2015

juris-Abkürzung:MedTBRHBacfPO BR 2015
Ausfertigungsdatum:21.07.2015
Gültig ab:01.09.2015
Gültig bis:31.08.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2015, 1040
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule
Bremerhaven für den Studiengang Medizintechnik
Vom 21. Juli 2015*)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 7 geändert durch Verordnung vom 14.06.2016 (Brem.ABl. S. 973)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 3 der Ordnung vom 17. April 2018 (Brem.ABl. 2019 S. 86) ist folgende Regelung zu beachten:
”(3) Studierende, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Prüfungsordnung das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach dem fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Medizintechnik vom 21. Juli 2015 (Brem.ABl. S. 1040), der zuletzt durch Ordnung vom 14. Juni 2016 (Brem.ABl. S. 973) geändert wurde, ab. Auf Antrag können sie das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]
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