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Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Transportwesen/Logistik vom 14. Mai 2013

juris-Abkürzung:Transp/LogBRHBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:14.05.2013
Gültig ab:01.09.2013
Gültig bis:31.08.2018  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1169
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifischer Teil der Bachelorprüfungsordnung
der Hochschule Bremerhaven für den Studiengang Transportwesen/Logistik
Vom 14. Mai 2013*

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 8 geändert durch Verordnung vom 31.05.2016 (Brem.ABl. S. 972)

Fußnoten

*
[Red.Anm.: Gemäß § 8 Absatz 3 der Bachelorprüfungsordnung vom 5. Juni 2018 (Brem.ABl. S. 817) gilt folgende Regelung:
”(3) Studierende, die vor dem 1. September 2018 das Studium an der Hochschule Bremerhaven begonnen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bisherigen Prüfungsbestimmungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2022. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen anerkannt werden.”]
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