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Prüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Masterstudiengang Business Administration (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:17.11.2016 Inkrafttreten01.09.2012
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2012 bis 31.08.2019Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 997

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juris-Abkürzung: BAMAfPO BR 2012
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:BAMAfPO BR 2012
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Prüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Masterstudiengang Business Administration
(Fachspezifischer Teil)
Vom 4. Oktober 2013
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2012 bis 31.08.2019

aufgeh. durch Prüfungsordnung vom 19. März 2019 (Brem.ABl. 2020 S. 1200)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 3. November gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2016 (Brem.GBl. S. 203), den fachspezifischen Teil der Masterprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Business Administration in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Masterprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 20. März 2012 (Brem.ABl. S. 122) (AT-MPO), der zuletzt durch Ordnung vom 21. Mai 2013 (Brem.ABl. S. 516, 574) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt fünf Semester. Sie beinhaltet die Masterthesis und das Kolloquium.

(2) Das Modul 9 ist an ausländischen Partnerhochschulen zu absolvieren und mit insgesamt 6 Leistungspunkten abzuschließen.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 90 Leistungspunkte.

§ 2
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-MPO genannten Formen abgelegt.

(2) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche oder Portfolioprüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können nach Absprache mit den Lehrenden auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

§ 3
Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus

- zwei Professoren oder Professorinnen,

- einem Studierenden,

- einem Mitglied des Prüfungsamtes mit beratender Stimme.


§ 4
Masterprüfung, Masterthesis und Kolloquium

(1) Die Masterprüfung besteht aus den Prüfungs- und Studienleistungen gemäß Anlage 1, der Masterthesis und dem Kolloquium, in dem die Masterthesis zu verteidigen ist.

(2) Dem Antrag auf Genehmigung des Themas der Masterthesis kann nur stattgegeben werden, wenn mindestens 48 Leistungspunkte erreicht wurden.

(3) Das Thema der Masterthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

(4) Die Masterthesis ist grundsätzlich in englischer Sprache abzufassen, begründete Ausnahmen genehmigt der Prüfungsausschuss. Sie ist in der Regel in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren sowie zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.

(5) Die Frist zur Bearbeitung der Masterthesis beträgt sechs Monate. Der Bearbeitungsumfang beträgt 30 Leistungspunkte.

§ 5
Gesamtnote der Masterprüfung

Die Gesamtnote der Masterprüfung errechnet sich zu 20 % aus der Note der Masterthesis, zu 5 % aus der Note des Kolloquiums und zu 75 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 6
Mastergrad

Nach bestandener Masterprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Master of Business Administration“ („MBA“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2012 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Prüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Masterstudiengang „Business Administration“ (Fachspezifischer Teil) vom 23. Oktober 2007 (Brem.ABl. 2008 S. 114) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt.

(3) Studierende, die ihr Studium nach den früheren Bedingungen aufgenommen haben, legen die Masterprüfung nach den früheren Bedingungen ab. Sie können alternativ das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2014. Danach gilt diese Ordnung mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Bremen, den 3. November 2016

Die Rektorin der Hochschule Bremen

Anlage 1

Prüfungs- und Studienleistungen der Masterprüfung

 

SWS/h1

Credits2

Anteil an
Modulnot
e in %3

Prüfungsleistung
je Modul bzw.
Unit

Modul 1 Betriebliche Funktionen

4/60

6

 

2 Prüfungen:

1.1 Marketing

 

 

50

Klausur 90 Min.

1.2 Logistik- und Produktionsmanagement

 

 

50

Klausur 90 Min.

Modul 2 Business Environment

4/60

6

 

1 Prüfung:
Portfolio

2.1 Economics

 

 

 

 

2.2 Quantitative Methoden

 

 

 

 

2.3 Global Economics

 

 

 

 

Modul 3 Unternehmensrechnung

4/60

6

 

1 Prüfung:
Klausur 180 Min.

3.1 Externes Rechnungswesen

 

 

60

 

3.2 Internes Rechnungswesen

 

 

40

 

Modul 4 Betriebliche Prozesse

4/60

6

 

1 Prüfung:
Portfolio

4.1 Prozessmanagement

 

 

 

 

4.2 Qualitätsmanagement

 

 

 

 

4.3 Unternehmensplanspiel

 

 

 

 

Modul 5 Strategisches Management

4/60

6

 

1 Prüfung:
Portfolio

5.1 Strategisches und internat. Management

 

 

 

 

5.2 Change Management

 

 

 

 

5.3 Unternehmensführung mit Balanced Scorecard

 

 

 

 

Modul 6 Human Resource
Management und Organisation

4/60

6

 

1 Prüfung:
Hausarbeit

6.1 Teambildung

 

 

 

--

6.2 HRM + International HRM

 

 

100

Hausarbeit

6.3 Projektmanagement

 

 

100

Hausarbeit

6.4 Führung

 

 

100

Hausarbeit

Modul 7 Finanzwirtschaft und Controlling

4/60

6

 

2 Prüfungen:
Klausur und Präsentation oder Hausarbeit

7.1 Finanzwirtschaft

 

 

50

Klausur 90 Min

7.2 International Finance

 

 

50

Präsentation o. Hausarbeit

7.3 Controlling

 

 

50

Präsentation o. Hausarbeit

Modul 8 Wirtschafts- und Arbeitsrecht

4/60

6

 

1 Prüfung:
Klausur 180 Min.

8.1 Vertrags- und Gesellschaftsrecht

 

 

50

 

8.2 Arbeitsrecht

 

 

50

 

Modul 9 International Management

4/60

6

 

2 Studienleistungen

9.1 nach Angebot Partnerhochschule

 

 

 

 

9.2 nach Angebot Partnerhochschule

 

 

 

 

Modul 10a: Wahlpflichtmodul International Marketing

4/60

6

 

1 Prüfung:
Präsentation oder Hausarbeit

10a.1 International Marketing

 

 

100

Präsentation o. Hausarbeit

10a.2 Brand Management

 

 

100

Präsentation o. Hausarbeit

Modul 10b: Wahlpflichtmodule International Trade

4/60

6

 

1 Prüfung:
Präsentation oder Hausarbeit

10b.1 Supply Chain Management

 

 

100

Präsentation o. Hausarbeit

10b.2 Internationales Wirtschaftsrecht

 

 

100

Präsentation o. Hausarbeit

Modul 10c: Wahlpflichtmodul Führungsherausforderungen

4/60

6

 

1 Prüfung:
Präsentation oder Hausarbeit

10c.1 Innovationsmanagement, Design und Kreativitätstechniken

 

 

100

Präsentation o. Hausarbeit

10c.2 Business Ethics

 

 

100

Präsentation o. Hausarbeit

Modul 10d: Wahlpflichtmodul Applied Chinese Management

4/60

6

 

1 Prüfung:
Präsentation oder Hausarbeit

10c.1 Business Issues

 

 

100

Präsentation o. Hausarbeit

10c.2 Management Functions

 

 

100

Präsentation o. Hausarbeit

Modul 10e: Wahlmodul44

4/60

6

 

1 Prüfung: Nach gewähltem Modul

Modul 11 Masterthesis

 

30

 

Masterthesis + Kolloquium

11.1 Masterthesis Seminar

2/30

 

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Gewicht in Bezug auf die Modulnote.

4

Wahlmodul aus einer Auswahl von Modulen der MBA- oder Masterstudiengänge im International Graduate Center der Hochschule Bremen oder deren Partnerinstitutionen nach Verfügbarkeit und Angebot sowie Genehmigung der Studiengangsleitung.


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