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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:17.11.2016 Inkrafttreten01.09.2016
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2016 bis 31.08.2020Außer Kraft
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 985

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juris-Abkürzung: WiSpr/IntUFBacfPO BR 2016
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:WiSpr/IntUFBacfPO BR 2016
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen
für den Studiengang Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung
(Fachspezifischer Teil)
Vom 18. Oktober 2016*)
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2016 bis 31.08.2020

aufgeh. durch § 7 Absatz 1 Satz 2 der Ordnung vom 6. März 2020 (Brem.ABl. S. 224)

Fußnoten

*)
[Red.Anm.: Gemäß § 7 Absatz 2 der Ordnung vom 6. März 2020 (Brem.ABl. S. 224, 227) gilt folgende Regelung:
”Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2020 aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den bis zum 31. August 2020 gültigen Bedingungen ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Prüfungsordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. August 2024. Danach legen alle Studierenden die Bachelorprüfung nach dieser Prüfungsordnung ab mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen angerechnet werden.”]

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 3. November 2016 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2016 (Brem.GBl. S. 203), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 28. Oktober 2014 (Brem.ABl. S. 1451) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt acht Semester. Sie beinhaltet einen Auslandsaufenthalt mit einer Dauer von zwei Semestern in der jeweiligen Zielregion (d. h. in China, Japan oder der Arabischen Welt, im Folgenden: Zielregion) und die Bachelorthesis.

(2) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 240 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Auslandsaufenthalt

(1) Der Beginn des Auslandsaufenthalts in der Zielregion nach Anlage 1 ist nur nach erfolgreichem Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 84 Leistungspunkten zulässig. Davon müssen 36 Leistungspunkte durch das Bestehen der Module „Fremdsprache der Zielregion“ I bis VI erworben werden. Zusätzlich müssen das Modul „Praxisvorbereitung“ erfolgreich absolviert und ein Nachweis über eine mindestens zwölfwöchige außerhalb der Hochschule erworbene kaufmännische Praxiserfahrung vorgelegt werden.

(2) Näheres zum Ablauf des Auslandsaufenthalts in der Zielregion regelt Anlage 2.

§ 3
Prüfungsleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen sowie in den Formen nach Absätzen 3 und 4 erbracht.

(3) Weitere benotete Prüfungsform ist das Lernportfolio. Ein Lernportfolio ist eine von dem oder der Studierenden nach zuvor festgelegten Kriterien ausgewählte schriftliche Darstellung von eigenen Arbeiten, mit denen er oder sie den eigenen Lernfortschritt und Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezogen auf einen definierten Inhalt nachweist. Die Auswahl der Arbeiten, deren Bezug zum eigenen Lernfortschritt und ihr Aussagegehalt für das Erreichen der Qualifikationsziele müssen begründet werden. Im Lernportfolio sollen die Studierenden nachweisen, dass sie für ihren Lernprozess Verantwortung übernommen haben und die in der Modulbeschreibung dokumentierten Qualifikationsziele erreicht haben. Als Bestandteile des Lernportfolios kommen je nach Modulbeschreibung insbesondere Konzeptpapiere, Arbeiten mit Anwendungsbezug, Internetseiten, Weblogs, reflektierte Literaturrecherchen mit Bibliographie-Ergebnissen, Analysen mit Methodendarstellungen, Thesenpapiere sowie grafische Aufbereitungen eines Sachverhalts oder einer Fragestellung in Betracht. Die Ergebnisse des Lernportfolios werden präsentiert und verteidigt.

(4) In den nachstehenden Formen werden Prüfungen durchgeführt, die mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet, jedoch nicht benotet werden:

1.

Test: Ein Test ist eine mündliche oder schriftliche Abfrage. Seine Dauer beträgt 15, 30 oder 45 Minuten. Die Dauer wird von dem oder der Lehrenden festgelegt und zu Semesterbeginn bekanntgegeben. In Tests sollen die Studierenden insbesondere nachweisen, dass sie in der Lage sind, Gelerntes korrekt wiederzugeben, zu unterscheiden und anzuwenden.

2.

Präsentation: Eine Präsentation ist eine systematische, strukturierte und mit geeigneten Medien (wie Beamer, Folien, Poster, Videos) visuell unterstützte mündliche Darbietung, in der spezifische Themen oder Ergebnisse veranschaulicht und zusammengefasst und komplexe Sachverhalte auf ihren wesentlichen Kern reduziert werden.

3.

Essay: Ein Essay ist eine kritische Auseinandersetzung mit einer wissenschaftlichen Position. Der Essay soll zwischen 5 und 10 Seiten umfassen. Mit Essays zeigen die Studierenden, dass sie in der Lage sind, wissenschaftliche Positionen darzustellen, argumentativ gegeneinander abzuwägen, kritisch zu hinterfragen, selbstständig Stellung zu nehmen und Zusammenhänge herzustellen.

4.

Praxisbericht: Ein Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über das Praktikum hinsichtlich Inhalt, Organisation, Betreuung, Situation, Lernerfolge etc.

Die Präsentation der Praxisberichte erfolgt im Rahmen der Auslandsnachbereitung.

5.

Projektbericht: Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorthesis gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxiskontakte (zum Beispiel Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls Bachelorprojekt zu präsentieren.

(5) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absätzen 2, 3 und 4 außer für Klausuren, mündliche Prüfungen und Tests Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(6) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache angefertigt, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf einem gängigen Datenträger abzuliefern.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 5
Bachelorprüfung

(1) Die Bachelorprüfung besteht aus den Modulprüfungen gemäß Anlage 1 und der Bachelorthesis.

(2) Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 10 % aus der Note der Bachelorthesis und zu 90 % aus dem Durchschnitt der Noten der übrigen Module nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 7
Inkrafttreten

(1) Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung (Fachspezifischer Teil) vom 27. Januar 2012 (Brem.ABl. S. 142), die zuletzt durch Ordnung vom 11. November 2014 (Brem.ABl. 2015 S. 51) geändert wurde, außer Kraft.

(2) Studierende, die das Studium vor dem Beginn des Wintersemesters 2015/16 aufgenommen haben, absolvieren die Praxisphase nach § 2 in der Fassung der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Studiengang Angewandte Wirtschaftssprachen und Internationale Unternehmensführung vom 27. Januar 2012 (Brem.ABl. S. 142), die zuletzt durch Ordnung vom 25. April 2013 (Brem.ABl. S. 524) geändert wurde.

Anlage 1

Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung

Modulbezeichnungen

SWS1

Credits
2

Prüfungs-
leistung3
benotet

Prüfungs-
leistung
unbenotet

 

 

 

 

 

Modul 1.1 Fremdsprache der Zielregion I4

 

6

KL

 

1.1.1. Fremdsprache der Zielregion I

4

 

 

 

Modul 1.2 Fremdsprache der Zielregion II4

 

6

PF

 

1.2.1. Fremdsprache der Zielregion II

4

 

 

 

Modul 1.3 Wirtschaft und Gesellschaft der Zielregion I (WPM): Einführung in die Zielregion - Geschichte und Wirtschaftsgeografie4

 

6

PF

 

1.3.1. Einführung in die Zielregion - Geschichte und Wirtschaftsgeografie

4

 

 

 

1.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

1.4 Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

 

6

KL

 

1.4.1. Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

4

 

 

 

1.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 1.5 Wirtschaftsenglisch

 

6

R

T

1.5.1. Wirtschaftsenglisch

4

 

 

 

 

 

 

 

 

Modul 2.1 Fremdsprache der Zielregion III4

 

6

KL

 

2.1.1. Fremdsprache der Zielregion III

4

 

 

 

Modul 2.2 Fremdsprache der Zielregion IV4

 

6

PF

 

2.2.1. Fremdsprache der Zielregion IV

4

 

 

 

Modul 2.3 Wirtschaft und Gesellschaft der Zielregion II (WPM): Grundlagen der Gesellschaft, Politik und Außenpolitik der Zielregion4

 

6

PF

 

2.3.1. Grundlagen der Gesellschaft, Politik und Außenpolitik der Zielregion

4

 

 

 

2.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 2.4 Unternehmensrechnung

 

6

KL

 

2.4.1. Unternehmensrechnung

4

 

 

 

2.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 2.5 Quantitative Methoden

 

6

KL

 

2.5.1. Wirtschaftsstatistik

4

 

 

 

2.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Modul 3.1 Fremdsprache der Zielregion V4

 

6

KL

 

3.1.1. Fremdsprache der Zielregion V

4

 

 

 

Modul 3.2 Fremdsprache der Zielregion VI4

 

6

PF

 

3.2.1. Fremdsprache der Zielregion VI

4

 

 

 

Modul 3.3 Betriebliche Funktionen

 

6

KL

Prä

3.3.1. Marketing und Personalwirtschaft

2

 

 

 

3.3.2. Produktion und Logistik

2

 

 

 

3.3.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 3.4 Einführung in die Volkswirtschaftslehre

 

6

KL

 

3.4.1. Einführung in die Volkswirtschaftslehre

4

 

 

 

3.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 3.5 Wirtschaft und Gesellschaft der Zielregion III (WPM): Wirtschaft, Management und Geschäftskultur in der Zielregion4

 

6

PF

 

3.5.1. Wirtschaft, Management und Geschäftskultur in der Zielregion

4

 

 

 

3.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Modul 4.1 Fremdsprache der Zielregion VII4

 

6

KL

 

4.1.1 Fremdsprache der Zielregion VII

4

 

 

 

Modul 4.2 Fremdsprache der Zielregion VIII4

 

6

PF

 

4.2.1. Fremdsprache der Zielregion VIII

4

 

 

 

Modul 4.3 Wirtschaftsrecht

 

6

KL oder MP

 

4.3.1. Wirtschaftsrecht

4

 

 

 

4.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 4.4 Internationale Wirtschaft

 

6

PF

 

4.4.1. Strategisches und internationales Management

2

 

 

 

4.4.2. Internationale Wirtschaftsbeziehungen

2

 

 

 

4.4.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 4.5 Wirtschaft und Gesellschaft der Zielregion IV (WPM): Die Zielregion in der Weltwirtschaft4

 

6

PF

 

4.5.1. Die Zielregion in der Weltwirtschaft

4

 

 

 

4.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Modul 5.1 Auslandsvorbereitung

 

6

 

PF

5.1.1. Auslandsvorbereitung

4

 

 

 

5.1.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Module 5.2 Auslandsstudium

 

24

 

PB

 

 

 

 

 

Module 6.1 Auslandspraktikum

 

24

 

PB

Modul 6.2 Auslandsnachbereitung

 

6

 

PF

6.2.1. Auslandsnachbereitung

4

 

 

 

6.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Modul 7.1 Wirtschaftssprache der Zielregion I4

 

6

PF

 

7.1.1. Wirtschaftssprache der Zielregion I

4

 

 

 

Modul 7.2 Internationales Management I

 

6

KL o. R

 

7.2.1. Internationales Management I

4

 

 

 

7.2.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 7.3 Schwerpunkt (siehe unten)

 

6

KL, R o. MP

 

7.3.1. Lehrveranstaltung 1

4

 

 

 

7.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 7.4 Wahlpflichtmodul

 

6

HA, R, MP o. LP

 

7.4.1. Wahlpflichtmodul (siehe unten)

4

 

 

 

7.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 7.5 Bachelorprojekt

 

6

 

PROB

7.5.1. Bachelorprojekt

4

 

 

 

7.5.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

 

 

Modul 8.1. Wirtschaftssprache der Zielregion II4

 

6

PF

 

8.1.1. Wirtschaftssprache der Zielregion II

4

 

 

 

Modul 8.2 Internationales Management II und Internationales Wirtschaftsrecht

 

6

 

 

8.2.1. Internationales Management II (Planspiel oder Fallstudien)

2

 

 

Prä

8.2.2. Internationales Wirtschaftsrecht

2

 

KL o. MP

 

8.2.3. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 8.3 Schwerpunkt (siehe unten)

 

6

KL, R o. MP

 

8.3.1. Lehrveranstaltung 1

4

 

 

 

8.3.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 8.4 Wirtschaft und Gesellschaft der Zielregion V (WPM): Aktuelle Entwicklungen in der Zielregion4

 

6

PF

 

8.4.1. Aktuelle Entwicklungen in der Zielregion

4

 

 

 

8.4.2. Modulbezogene Übung

1

 

 

 

Modul 8.5 Bachelorthesis

 

6

BT

 

8.5.1. Bachelorthesis-Seminar

4

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

148

240

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkte (Wahlpflichtmodule)5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 1: Marketing

 

 

 

 

Modul 7.3.1 Kundenbindungsmanagement

 

(6)

KL, R o. MP

 

7.3.1.1. Kundenbindungsmanagement

(4)

 

 

 

7.3.1.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

Modul 8.3.1 Marktforschung für nationale und internationale Strategien

 

(6)

KL, R o. MP

 

8.3.1.1 Marktforschung für nationale und internationale Strategien

(4)

 

 

 

8.3.1.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 2: Finanzwirtschaft und Controlling

 

 

 

 

Modul 7.3.2 Finanzierung

 

(6)

KL, R o. MP

 

7.3.2.I. Finanzierung

(4)

 

 

 

7.3.2.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

Modul 8.3.2 Controlling

 

(6)

KL, R o. MP

 

8.3.2.1. Controlling

(4)

 

 

 

8.3.2.2 Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 3: Personalwirtschaft

 

 

 

 

Modul 7.3.3 Arbeitsrecht

 

(6)

KL, R o. MP

 

7.3.3.1. Arbeitsrecht

(4)

 

 

 

7.3.3.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

Modul 8.3.3 Personalmanagement

 

(6)

KL, R o. MP

 

8.3.3.1. Personalmanagement

(4)

 

 

 

8.3.3.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 4: Logistik

 

 

 

 

Modul 7.3.4 Globale Logistik

 

(6)

KL, R o. MP

 

7.3.4.1. Globale Logistik

(4)

 

 

 

7.3.4.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

Modul 8.3.4 Supply Chain Management

 

(6)

 

 

8.3.4.1. Supply Chain Management

(4)

 

KL, R o. MP

 

8.3.4.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlpflichtmodul

 

 

 

 

Modul 7.4.1 Soziales Engagement (Service Learning)

 

(6)

LP o. HA

 

7.4.1.1. Soziales Engagement (Service Learning)

(4)

 

 

 

7.4.1.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Oder

 

 

 

 

Modul 7.4.2 Wirtschaftsethik

 

(6)

HA

 

7.4.2.1. Wirtschaftsethik

(4)

 

 

 

7.4.2.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Oder

 

 

 

 

Modul 7.4.3 Projektmanagement

 

(6)

R, HA o. PA

 

7.4.3.1. Projektmanagement

(4)

 

 

 

7.4.3.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Oder

 

 

 

 

Modul 7.4.4 Wahlmodul6

 

(6)

 

 

7.4.4.1. Wahlmodul

(4)

 

 

 

7.4.4.2. Modulbezogene Übung

(1)

 

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der Prüfungsleistung:

a) Benotet: KL - Klausur, MP - Mündliche Prüfung, Kolloquium, R - schriftlich ausgearbeitetes Referat, HA - Hausarbeit, LP - Lernportfolio, PF - Portfolio, BT - Bachelorthesis.

b) Unbenotet: T - Test, Prä - Präsentation, PF - Portfolio, PB - Praxisbericht, PROB - Projektbericht.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

4

Die gekennzeichneten Module werden jeweils entsprechend der gewählten Zielregion „Arabische Welt“, „China“ oder „Japan“ angeboten.

5

Es muss einer der Schwerpunkte mit den zugehörigen Modulen gewählt werden.

6

Das Wahlmodul kann aus dem Gesamtangebot der Hochschule gewählt werden; über die Eignung entscheidet der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der Studiengangsleitung.

Anlage 2

Ergänzende Bestimmungen zum Auslandsaufenthalt in der
Zielregion

1.

Grundsätze für die Ausbildung während des Auslandsaufenthalts in der Zielregion

1.1

Voraussetzung für den Auslandsaufenthalt ist der Nachweis über ein kaufmännisches und angeleitetes Vorpraktikum, das einen Einblick in betriebswirtschaftliche Zusammenhänge eröffnet. Ein kaufmännischer Berufsabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss gelten als gleichwertig. Das Vorpraktikum muss insgesamt zwölf Wochen umfassen. Es kann in Abschnitte von jeweils mindestens vier Wochen unterteilt werden. Es muss bis zum Ende des 4. Studiensemesters abgeleistet werden.

1.2

Der Auslandsaufenthalt in der Zielregion ist grundsätzlich im Anschluss an das 4. Studiensemester durchzuführen. Er besteht aus einem einsemestrigen Studienaufenthalt an einer Hochschule und einem Betriebspraktikum in der Zielregion. Die reguläre Vorlesungs- und Prüfungszeit an der Hochschule sowie das Betriebspraktikum in der Zielregion dürfen insgesamt 40 Wochen nicht unterschreiten.

1.3

Während des Betriebspraktikums findet die unmittelbare Ausbildung in der Ausbildungsstelle nach Ziffer 2 dieser Ausbildungsbestimmungen statt.

1.4

Die Hochschule Bremen bereitet die Studierenden auf den Auslandsaufenthalt vor und gewährleistet eine Betreuung während des Auslandsaufenthalts.

1.5

Über den Auslandsaufenthalt sind Berichte zu erstellen. Näheres regeln die Ziffern 4.6 und 4.7.

2.

Ausbildungsstellen

2.1

Die Aufgaben der Studierenden im Betriebspraktikum in der Zielregion richten sich nach dem individuellen Ausbildungs- und Arbeitsplan, der Ausbildungsvereinbarung und diesen Bestimmungen.

2.2

Die Ausbildungsstelle für das Betriebspraktikum soll so gewählt werden, dass die in den Modulen der ersten beiden Studienjahre erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in praktischer Anwendung gefestigt und vertieft werden. Die Ausbildungsstelle soll insbesondere die Voraussetzungen für den praktischen Einsatz der Fremdsprache der Zielregion bieten. Daneben sollen die Studierenden Kenntnisse erlangen und Erfahrungen sammeln, die im anschließenden Studium sowie in der Bachelorthesis wissenschaftlich aufgearbeitet werden können.

2.3

Als Ausbildungsstellen kommen insbesondere in Betracht:

-

Unternehmen und Verbände aus den Bereichen Industrie und Handel,

-

Stellen staatlicher Verwaltung,

-

Stellen nationaler oder internationaler Organisationen in einem Land der Zielregion. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch ein anderes Land gewählt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet.

Innerhalb der Ausbildungsstelle sollen die Studierenden vorrangig in Arbeitsbereichen eingesetzt werden, die die Kommunikation in der betreffenden Fremdsprache verlangen und die Auseinandersetzung mit den wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Gegebenheiten des betreffenden Landes fördern. Den Studierenden soll dabei die Möglichkeit gegeben werden, in mehreren Bereichen der Ausbildungsstelle eingesetzt zu werden. Dabei ist ihnen Gelegenheit zu geben, die organisatorischen und sozialen Strukturen der Ausbildungsstelle kennen zu lernen und die Einbindung der Ausbildungsstelle in ihr wirtschaftliches, politisches und soziales Umfeld zu erfahren.

3.

Betreuung durch die Hochschule Bremen

3.1

Insbesondere in den Lehrveranstaltungen des Faches „Wirtschaft und Gesellschaft der Zielregion“ sowie in dem Modul „Auslandsvorbereitung“ werden die Studierenden auf den Aufenthalt in der Zielregion vorbereitet.

3.2

Bei der Auswahl der Ausbildungsstelle und der Erstellung des Ausbildungs- und Arbeitsplans werden die Studierenden von der Hochschule Bremen unterstützt. Die Studierenden sollen eine Ausbildungsstelle für das Betriebspraktikum vorschlagen. Der Vorschlag der Ausbildungsstelle muss der Programmkoordinatorin oder dem Programmkoordinator fristgerecht vor dem Beginn des Betriebspraktikums vorgelegt werden. Der Vorschlag muss enthalten:

-

Name, Sitz und Anschrift der Ausbildungsstelle,

-

Beschreibung der Aufgaben beziehungsweise der Tätigkeiten der Ausbildungsstelle,

-

vorgesehene Tätigkeiten des oder der Studierenden,

-

Name und Anschrift des verantwortlichen Betreuers oder der verantwortlichen Betreuerin in der Ausbildungsstelle.

-

Dem Vorschlag muss eine schriftliche Bestätigung der Ausbildungsstelle über die vorgenannten Angaben beigefügt werden.

3.3

Die Studierenden werden beraten, betreut und unterstützt von der Programmkoordinatorin oder dem Programmkoordinator und der jeweiligen Mentorin oder dem jeweiligen Mentor. Mentor oder Mentorin kann jeder oder jede Lehrende der Hochschule Bremen sein. Sie oder er ist zusammen mit der Programmkoordinatorin oder dem Programmkoordinator für die Dauer des Auslandsaufenthalts Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für die Studierenden in der Hochschule Bremen.

3.4

Ein Wechsel von der genehmigten zu einer anderen Ausbildungsstelle in der Zielregion ist zulässig, wenn die Fortsetzung der Ausbildung aus von den Studierenden nicht zu vertretenden Gründen unzumutbar ist oder das Erreichen des Ausbildungszieles gefährdet ist. Der Wechsel ist gegenüber der Programmkoordinatorin oder dem Programmkoordinator ausführlich zu begründen. Die neue Ausbildungsstelle muss den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen.

4.

Rechtliche Ausgestaltung, Genehmigung und Anerkennung des Auslandsaufenthalts

4.1

Voraussetzung für die Anerkennung des Studienaufenthalts in der Zielregion ist eine zwischen der Hochschule Bremen und der aufnehmenden Hochschule in der Zielregion bestehende Kooperationsvereinbarung. In besonders begründeten Fällen und nach vorheriger Zustimmung durch den Prüfungsausschuss kann die Studienphase auch an einer Hochschule in der Zielregion absolviert werden, mit der die Hochschule keine Kooperationsvereinbarung geschlossen hat. In jedem Fall muss eine Teilnahme an Modulen aus dem Angebot der aufnehmenden Hochschule, die einem Arbeitsumfang von mindestens 24 Leistungspunkten nach ECTS und den Kompetenzzielen des Studiengangs entsprechen, erfolgen. Die Teilnahme kann nachgewiesen werden durch

-

ein von der aufnehmenden Hochschule ausgestelltes Zertifikat oder

-

eine von der aufnehmenden Hochschule ausgestellte Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass der oder die Studierende an den Lehrveranstaltungen teilgenommen hat.

4.2

In besonders begründeten Ausnahmefällen kann das Betriebspraktikum durch ein Studium an einer Hochschule in der Zielregion ersetzt werden, insbesondere wenn eine Ausbildungsstelle für ein Betriebspraktikum nicht gefunden werden kann. Der Prüfungsausschuss entscheidet.

4.3

Vor Beginn des Studienaufenthalts gemäß Ziffer 4.1 Satz 2 sowie 4.2 haben die Studierenden nach Maßgabe des Modulangebots der aufnehmenden Hochschule einen individuellen Studienplan aufzustellen, in dem die für den Studienaufenthalt vorgesehenen Studieninhalte dargestellt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss in Abstimmung mit der Programmkoordinatorin oder dem Programmkoordinator und mit der Mentorin oder dem Mentor (siehe dazu Ziffer 3.3).

4.4

Das Betriebspraktikum ist zu genehmigen, wenn die Voraussetzungen nach Ziffer 2 erfüllt sind. Dabei sind insbesondere die Ausbildungsziele nach Ziffer 2.2 und der vorgelegte Ausbildungs- und Arbeitsplan nach Ziffer 2.4 zu berücksichtigen.

4.5

Grundlage für die Anerkennung des Betriebspraktikums ist eine von der Ausbildungsstelle erteilte schriftliche Bestätigung über die Durchführung der Ausbildung.

4.6

Nach Ablauf des Studiensemesters erstellen die Studierenden einen Zwischenbericht. Fristen legt der Prüfungsausschuss fest.

4.7 Nach Ende des Betriebspraktikums legen die Studierenden den Abschlussbericht vor. Fristen legt der Prüfungsausschuss fest.

4.8

Die Praxisberichte werden durch die Mentorin oder den Mentor mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.



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