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Namensänderung der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten im Land Bremen

Veröffentlichungsdatum:09.12.2016 Inkrafttreten10.12.2016
Fundstelle Brem.ABl. 2016, S. 1026
Zitiervorschlag: "Namensänderung der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten im Land Bremen (Brem.ABl. 2016, S. 1026)"

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp: Bekanntmachungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Richtlinien und Rundschreiben
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften
Erlassdatum:22.11.2016
Fassung vom:22.11.2016
Gültig ab:10.12.2016
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Fundstelle:Brem.ABl. 2016, 1026
Namensänderung der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten im Land Bremen

Namensänderung der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten
im Land Bremen

Aufgrund des Gesetzes über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen vom 24. März 1964 (Brem.GBl. S. 41 ― 222-a-5) in Verbindung mit § 12 des Gesetzes über die Erhebung von Steuern durch Kirchen, andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in der Freien Hansestadt Bremen (Kirchensteuergesetz - KiStG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2001 (Brem.GBl. S. 263 ― 61-d-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2016 (Brem.GBl. S. 200) geändert worden ist, gibt der Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften bekannt:

Die Delegiertenversammlung der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten im Land Bremen hat auf ihrer Sitzung am 10. Juni 2007 eine Namensänderung beschlossen und sich umbenannt in

Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten im Land Bremen,
Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Bremen, den 22. November 2016

Der Senator für Angelegenheiten
der Religionsgemeinschaften


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