Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verwaltungsanordnung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in der Freien Hansestadt Bremen (Wohnungsbauförderungsbestimmungen - WFB -) vom 18. Juli 1961

Verwaltungsanordnung zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues in der Freien Hansestadt Bremen (Wohnungsbauförderungsbestimmungen - WFB -) vom 18. Juli 1961

Amtliche Abkürzung:WFB
Ausfertigungsdatum:18.07.1961
Gültig ab:05.08.1961
Dokumenttyp: Anordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1961, 161
Gliederungs-Nr:233-b-4
Verwaltungsanordnung zur Förderung
des sozialen Wohnungsbaues in der Freien Hansestadt Bremen
(Wohnungsbauförderungsbestimmungen - WFB -)
Vom 18. Juli 1961

Änderungshistorie

Änderungen

1.

Nrn. 15 und 16 geändert durch Verwaltungsanordnung vom 16.06.1964 (Brem.GBl. S. 68)

2.

Nr. 40 geändert durch Nr. 54 Abs. 2 der Verwaltungsanordnung vom 07.02.1967 (Brem.GBl. S. 47)*

3.

Nr. 15 geändert durch Nr. 54 Abs. 2 der Verwaltungsanordnung vom 19.11.1968 (Brem.GBl. S. 386)

4.

Nr. 15 geändert durch Nr. 54 Abs. 2 der Verwaltungsanordnung vom 10.04.1972 (Brem.GBl. S. 239)

5.

Nr. 15 geändert durch Nr. 1 der Anordnung vom 21.12.1983 (Brem.GBl. 1984 S. 26)

6.

Nr. 55 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 16.08.1988 (Brem.GBl. S. 223)

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Entsprechend Nr. 54 Abs. 1 der Verwaltungsanordnung vom 07.02.1967 (Brem.GBl. S. 47) gilt:
„Anwendung bisheriger Vorschriften
(1) Die bisherigen Wohnungsbauförderungsbestimmungen samt allen dazu ergangenen Vorschriften werden mit der Maßgabe gegenstandslos, daß sie künftig nur noch für die Abwicklung der nach ihnen geförderten Bauvorhaben anzuwenden sind.“

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.