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Verordnung über den doppelqualifizierenden Bildungsgang der Berufsfachschule für Assistenten mit dem Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife vom 7. Juni 2002

juris-Abkürzung:AssHSchulRV BR
Ausfertigungsdatum:07.06.2002
Gültig ab:01.08.2001
Gültig bis:28.02.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2002, 217
Gliederungs-Nr:223-m-1
Verordnung über den doppelqualifizierenden Bildungsgang
der Berufsfachschule für Assistenten mit dem Abschluss der Allgemeinen Hochschulreife
Vom 7. Juni 2002

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§ 10 geändert durch Artikel 1 Nr. 110 des Gesetzes vom 21.11.2006 (Brem.GBl. S. 457)

2.

Titel neu gefasst, mehrfach geändert durch Verordnung vom 04.03.2008 (Brem.GBl. S. 55)

3.

mehrfach geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 03.11.2008 (Brem.GBl. S. 359)

4.

§ 10 geändert durch Artikel 1 Abs. 88 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

5.

§§ 3 und 6 geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 05.07.2011 und 13.12.2011 (Brem.GBl. 2012 S. 24)

6.

Inhaltsverzeichnis, §§ 3, 4, 7, 9, 10, Anlagen 1, 2 und 3 geändert, § 6a eingefügt durch Verordnung vom 12.06.2012 (Brem.GBl. S. 273)

7.

Inhaltsübersicht aufgehoben, mehrfach geändert, §§ 6c bis 6g eingefügt durch Artikel 7 der Verordnung vom 20.06.2013 (Brem.GBl. S. 387)

8.

§ 6a neu gefasst durch Artikel 4 der Verordnung vom 14.10.2014 (Brem.GBl. S. 440)

9.

§§ 3, 6 und 6b geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.08.2016 (Brem.GBl. S. 434)

10.

§ 6 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30.11.2016 (Brem.GBl. S. 1001)

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